Zeit 17.12.2025
12:44 Uhr

Bundesregierung: Kabinett beschließt neue Grundsicherung


Nach nur drei Jahren ist das Bürgergeld so gut wie wieder abgeschafft: Das Kabinett hat die neue Grundsicherung beschlossen. Sie sieht vor allem strengere Sanktionen vor.

Bundesregierung: Kabinett beschließt neue Grundsicherung
Die Bundesregierung hat die Reform des Bürgergelds und die Umbenennung in Grundsicherung gebilligt. Das Kabinett einigte sich nach langen Verhandlungen auf einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Die Reform zielt darauf ab, den Druck auf Leistungsbezieher zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen. Dazu werden die Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Terminversäumnissen deutlich strenger gestaltet. Wer zwei Termine beim Arbeitsamt ohne wichtigen Grund schwänzt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst gestrichen, die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen. Allerdings müssen die Behörden den Betroffenen den Plänen zufolge Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch. Psychisch Kranke sollen vor einem Wegfall der Leistungen geschützt werden. Außerdem werden die Regeln für Schonvermögen und Wohnkosten verschärft. Bevor jemand Grundsicherung bekommen kann, muss eigenes Vermögen bis zu bestimmten Schonbeträgen aufgebraucht werden. Diese Beträge werden nun an das Lebensalter gekoppelt und fallen deshalb insbesondere für junge Menschen deutlich niedriger aus als bisher. Auch die Wohnkosten werden früher und strenger als bisher darauf geprüft, ob sie als angemessen eingestuft und damit in vollem Umfang vom Staat übernommen werden. Langer Streit in der Koalition Die Koalition hatte in den vergangenen Monaten intensiv über die Reform diskutiert, unter anderem in mehreren Koalitionsausschüssen. Zuletzt war der für den 10. Dezember geplante Kabinettsbeschluss kurzfristig auf diese Woche verschoben worden. Kritiker der Reform – auch aus den Reihen der SPD – hatten bezweifelt, dass sie mit dem im Grundgesetz verankerten Existenzminimum vereinbar sei. Nennenswerte Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch die Änderungen nicht. Das Bürgergeld hatte die Vorgängerregierung unter Führung der SPD erst vor drei Jahren eingeführt. Im Wahlkampf hatte die Union versprochen, die Leistung abzuschaffen. Als Nächstes müssen sich Bundestag und Bundesrat mit der Vorlage befassen. Das Gesetz soll dann nach der Zustimmung des Bundestags im kommenden Jahr zum 1. Juli in Kraft treten. Dies gilt jedoch als fraglich. Die Bundesagentur für Arbeit hat um eine längere Vorlaufzeit für die technische Umsetzung gebeten. "Für ein reiches Land wie Deutschland beschämend" Auch Sozialverbände kritisieren die Reform. Die Diakonie Deutschland warnte vor harten Einschnitten. Statt Menschen besser zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen, setze der Staat vor allem auf Sanktionen und riskiere damit soziale Notlagen, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. Statt den Druck zu erhöhen, solle die Regierung die Jobcenter so ausstatten, dass sie Menschen durch gute und wirksame Beratung, Förderung und Vermittlung langfristig in Arbeit bringen könnten. Die Arbeiterwohlfahrt übte ebenfalls Kritik. "Uns reicht's", sagte Präsident Michael Groß. "Es wurde lang genug darüber diskutiert, wie man weiter auf dem Rücken der Ärmsten sparen kann – diese Debatte ist für ein reiches Land wie Deutschland beschämend", fügte er hinzu. Die Debatte lenke von den eigentlichen Problemen ab: In den vergangenen fünf Jahren seien die Preise für Lebensmittel um mehr als 36 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg sei für Menschen am Existenzminimum aber nicht ausgeglichen worden. Im November 2025 erhielten gut 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld, davon knapp 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Für die monatliche Geldleistung von derzeit bis zu 563 Euro, Miet- und Heizkosten sowie Fördermaßnahmen und Verwaltung wendet der Bund über 50 Milliarden Euro auf.