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13.01.2026
13:48 Uhr
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Im Fall eines getöteten Geflüchteten hat das zuständige Landgericht Fehler gemacht. In der neuen Verhandlung muss auch ein mögliches rassistisches Motiv überprüft werden.

Mehr als zwei Jahre, nachdem ein tunesischer Geflüchteter in Baden-Württemberg getötet wurde , muss der Fall neu aufgerollt werden. Das hat der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. Das zuständige Landgericht in Waldshut-Tiengen muss nun herausfinden, was damals genau passierte und ob es sich bei der Tötung doch um Mord und nicht, wie im revidierten Urteil festgestellt, um Totschlag handelt. Grund für die Entscheidung des BGH ist die Revision der Schwester des Getöteten, die als Nebenklägerin in dem Prozess auftrat. Die tödlichen Schüsse waren den Ermittlungen zufolge im Dezember 2023 gefallen. Teile der Leiche des Getöteten wurden vier Monate nach der Tat von einem Taucher im Rhein bei Breisach entdeckt. Im Laufe der anschließenden Ermittlungen stellte sich der spätere Angeklagte und gestand, den 38-jährigen Tunesier Mahdi Ben Nasr getötet zu haben . Seine ursprüngliche Behauptung, in Notwehr gehandelt zu haben, nahm der Angeklagte zurück und änderte seine Aussage. Der Prozess gegen den damals 58-Jährigen fand im Oktober und November 2024 statt. Landgericht sah keine Mordmerkmale Damals stellte das Landgericht fest, der deutsche Angeklagte habe Ben Nasr am 23. Dezember 2023 in dessen Unterkunft im südbadischen Rickenbach mit zwei Schüssen getötet. Zuvor habe der Tunesier ihn beschimpft. Über die Weihnachtsfeiertage habe der Angeklagte die Leiche mit einer Machete zerstückelt, die sechs Leichenteile mit Maschendraht umwickelt und in den Rhein geworfen. Mordmerkmale sah das Landgericht nicht. Zwar habe der Angeklagte eine Abneigung gegen Migranten – es sei aber nicht mit Sicherheit festzustellen, ob diese Abneigung das letztmalige Tatmotiv gewesen sei. Zudem sei das Opfer nicht arg- und wehrlos gewesen. Der Beschuldigte wurde deshalb wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Schwester des Opfers wandte sich an den BGH, um eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen. Dieser hob als oberste Instanz in Deutschland das Urteil des Landgerichts nun auf. Es muss neue Feststellungen treffen, erneut verhandeln und anschließend entscheiden. Der BGH begründete diese Entscheidung mit Rechtsfehlern im Prozess. Angeklagter hat rassistische Einstellungen In der Urteilsbegründung des BGH hieß es nun , das Landgericht habe "das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, weil es bei der Prüfung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers den falschen zeitlichen Anknüpfungspunkt gewählt hat". Das Gericht habe auf den Streit vor der eigentlichen Tat abgestellt, als der Angeklagte noch keinen Tötungsvorsatz gehabt habe. Entscheidend sei jedoch der "Beginn des ersten von ihm mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs". Den bisherigen Feststellungen zufolge hatte Ben Nasr offenbar nicht mit dem Angriff gerechnet. So ging er demnach in seine Wohnung zurück, drehte dem Angeklagten den Rücken zu, schloss die Tür nicht und bewaffnete sich auch nicht. In der Revisionsverhandlung im Dezember in Karlsruhe hatten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Nebenklage deutliche Kritik am Landgericht Waldshut-Tiengen geübt. Das Gericht habe etwa das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ausgeschlossen, obwohl rassistische Einstellungen des Beschuldigten belegt gewesen seien. Auch mit diesem Mordmerkmal müsse sich das Landgericht in der erneuten Verhandlung beschäftigen, sagte der Vorsitzende Richter am BGH.