Zeit 07.03.2026
09:34 Uhr

Bundesagrarministerium: Videoüberwachung soll Pflicht in großen Schlachthöfen werden


Das Bundesagrarministerium plant eine Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachthöfen. Tierschutzauflagen sollen dadurch besser überprüft werden können.

Bundesagrarministerium: Videoüberwachung soll Pflicht in großen Schlachthöfen werden
In größeren Schlachthöfen sollen Kameras zur Kontrolle von Tierschutzvorgaben zur Pflicht werden. Das Bundesagrarministerium legte einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Videoüberwachung vor. Damit sollen Schlachteinrichtungen verpflichtet werden, "tierschutzsensible Vorgänge" zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden bereitzustellen. Im Blick stehen soll unter anderem die vorgeschriebene Betäubung der Tiere, hieß es in dem Entwurf. "Mit der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen schließen wir einen blinden Fleck im Tierschutz", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). "Wir wollen zügig damit ins Kabinett." In dem Gesetzentwurf hieß es weiter, die Verpflichtung zu Videoaufnahmen sei erforderlich, um eine umfassendere und wirksamere Kontrolle von Schlachteinrichtungen zu ermöglichen. Bei Kontrollen vor Ort könnten in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden. Besonders in großen Schlachthöfen liefen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab. Genauere Überwachung von Betäubungen Die Kameras sollen sichtbar installiert werden, sodass die Beschäftigten – anders als bei heimlichen Aufnahmen – ihr Verhalten darauf einstellen können, teilte das Ministerium mit. Per Video überwacht werden sollen die Schritte vom Entladen der Transporter über Wartezonen der Tiere, die Betäubung und das Setzen des "Entblutungsschnitts" bis zu ersten weiteren Schlachtarbeiten. Konkret soll so überwacht werden, wie die Tiere auch vor dem Betäuben behandelt und versorgt werden. Bei Verletzungen soll zu klären sein, ob sie im Schlachthof oder schon zuvor entstanden seien. Auf den Videos zu sehen sein soll außerdem, wie gut Betäubungen wirken und wie Betriebe dies selbst kontrollieren. Die Videoaufzeichnungen sollen jeweils für die letzten 30 Schlachttage gespeichert und der zuständigen Behörde arbeitstäglich zum Abrufen bereitgestellt werden. Rund 230 Schlachthöfe betroffen Greifen soll die Pflicht für Betriebe, die jährlich mindestens 150.000 Geflügel oder Kaninchen oder 1.000 "Großvieheinheiten" von Tieren wie Schweinen oder Rindern schlachten. Diese Angabe entspricht in etwa einem ausgewachsenen Rind mit 500 Kilogramm Gewicht direkt vor dem Schlachten. Ab dieser Schwelle müssen Schlachthöfe generell auch Tierschutzbeauftragte haben. Betreffen dürfte die Pflicht bundesweit 232 größere Schlachteinrichtungen, wie es in dem Entwurf heißt. Kleinere Betriebe sollen von der Videopflicht ausgenommen sein. Bei konkretem Verdacht auf Verstöße soll die Behörde sie aber auch anordnen können. "Die Ampelregierung hatte die Videoüberwachung angekündigt, aber dann nicht geliefert. Wir machen das jetzt mit Tempo – so, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben", sagte Rainer. Der damalige Minister Cem Özdemir (Grüne) hatte eine solche Pflicht in einer Reform des Tierschutzgesetzes geplant. Vor dem vorzeitigen Koalitionsbruch kam sie aber nicht mehr zustande.