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19.02.2026
14:06 Uhr
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Eltern sollen nach der Geburt für ihr Kind da sein, ohne sich mit "Papierkram herumzuschlagen", fordert der Bundesfinanzminister. Kindergeld soll es ohne Antrag geben.

Das Kindergeld soll in Zukunft automatisch ausgezahlt werden, ohne dass es beantragt werden muss. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Finanzminister Lars Klingbeil vorgelegt. Eltern könnten so nach der Geburt "voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen", sagte der SPD -Chef. Voraussichtlich im März 2027 sollen in einem ersten Schritt Eltern profitieren, die bereits mindestens ein älteres Kind haben. Das Geld für das Neugeborene soll dann automatisch an die Person gehen, der auch bisher Kindergeld in der Familie ausgezahlt wurde. Ab November 2027 soll das Verfahren ohne einen entsprechenden Antrag dann auch für Eltern funktionieren, die ihr erstes Kind bekommen. Das Ministerium rechnet damit, dass etwa 300.000 jährliche Erstanträge dadurch nicht mehr gestellt werden müssen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Staat die Kontoverbindung der Eltern bereits kennt. Diese kann man etwa beim Steuerportal Elster melden. Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen der Eltern aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. So viel Kindergeld wie noch nie Die Familienkasse zahlte im vergangenen Jahr so viel Kindergeld aus wie noch nie . Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden 55,32 Milliarden Euro für 17,57 Millionen Kinder in Deutschland ausgezahlt. Das sind demnach rund 800 Millionen Euro mehr als 2024. Weitere 3,28 Milliarden Euro erhielten Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen als Kinderzuschlag für 1,45 Millionen Kinder. Das sind im Vergleich zum Jahr 2024 etwa 300 Millionen Euro mehr. Nach Angaben der Bundesagentur summierten sich die Leistungen zusammen auf rund 58,6 Milliarden Euro. Grund für die Rekordauszahlung ist das gestiegene Kindergeld. Zum Jahresanfang 2025 erhielten Familien monatlich vier Euro mehr pro Kind. Auch der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag stieg im vorigen Jahr auf 297 Euro pro Kind. Der Zuschlag richtet sich, anders als das Kindergeld, nach der Höhe des Einkommens.