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23.02.2026
06:53 Uhr
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Bei Meldeversäumnissen oder Pflichtverletzungen gibt es Sanktionen beim Bürgergeld. Betroffen sind zahlreiche Familien, in denen Kinder leben.

Von Kürzungen des Bürgergelds in Familien sind in Deutschland Tausende Kinder betroffen. Im Jahr 2024 waren durchschnittlich fast 16.800 Minderjährige auf diese Weise von den Sanktionen betroffen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium auf eine schriftliche Anfrage der Grünenfraktion mit. Ein Jahr zuvor waren es noch fast 5.400 Kinder weniger gewesen. Sanktionen wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen gab es demnach in 8.300 Haushalten , in denen auch minderjährige Kinder leben. 3.700 davon waren Alleinerziehende. Durchschnittlich wurde das Bürgergeld um 63 Euro gekürzt und damit etwas stärker als im Vorjahr. Die Grünen sehen vor diesem Hintergrund geplante Verschärfungen bei der Grundsicherung sehr kritisch. Diese drohten zum "Brandbeschleuniger für Kinderarmut" zu werden, sagte Fraktionsvize Misbah Khan der Nachrichtenagentur dpa. "Wenn Familien sanktioniert werden, tragen Kinder die Konsequenzen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für die Situation ihrer Eltern tragen." Grüne sprechen von "unmenschlichen Sanktionen" Der Grünenabgeordnete Timon Dzienus sagte, schon heute sei jede dritte Person bei der Tafel minderjährig. "Mit der neuen Grundsicherung werden noch mehr Kinder und Jugendliche von den unmenschlichen Sanktionen getroffen werden." Die Grünen fordern, dass Haushalte mit Kindern von den Sanktionen ausgenommen werden. Das Bundesarbeitsministerium entgegnete, man halte Kinder und Jugendliche bei Sanktionen eines Elternteils für "umfassend geschützt". Die Sanktionen beträfen nur den Regelbedarf der Person, die sich nicht an die Regeln halte, das Geld für die Kinder und eventuelle weitere Familienmitglieder werde vollständig gezahlt. Außerdem gebe es Ausnahmen für besondere Härtefälle. Härtere Sanktionen geplant Der Bundestag diskutiert gerade die von Union und SPD vorgelegte Reform der Grundsicherung . Die Bundesregierung will die Regeln für Bezieherinnen und Bezieher deutlich verschärfen: Wenn jemand zwei Termine im Jobcenter versäumt, soll die Grundsicherung für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden, bei drei versäumten Terminen sollen die Überweisungen ganz eingestellt werden. Die Behörden sollen den Betroffenen aber Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Ausnahmen soll es etwa für Menschen mit psychischen Krankheiten geben. Außerdem soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn eine erwerbslose Person keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro weniger im Monat. Die Pläne von Union und SPD werden gerade in den Ausschüssen des Parlaments diskutiert. Am Nachmittag sollen Experten aus den Jobcentern, von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern angehört werden. Unter den Sachverständigen ist auch ein Bürgergeldbezieher. Im Ausschuss könnte der Gesetzentwurf danach noch verändert werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Sozialverbände fordern Entschärfungen.