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27.12.2025
15:35 Uhr
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Der Feuerwerks-Verband sieht in legalen Böllern keine Gefahr für schwere Verletzungen. Statt eines Verbotes solle die Regierung nur gegen illegale Knallkörper vorgehen.

Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (bvpk) hat die Forderung der Bundesärztekammer nach einem Verbot privaten Feuerwerks zu Silvester zurückgewiesen. Schwere Unfälle mit Pyrotechnik ereigneten sich "praktisch ausschließlich durch illegales Feuerwerk", sagte Bundesgeschäftsführer Christoph Kröpl der Nachrichtenagentur AFP. Legal erhältliches Silvesterfeuerwerk sei hingegen "streng geprüft und in Größe und Wirkung stark limitiert". Weiter sagte Kröpl: "So ist es etwa nicht möglich, sich mit einem legalen Silvesterböller eine Hand zu zerstören oder gar Gliedmaße abzutrennen." Allerdings sei der Zugang zu illegalen und hochgefährlichen Knallkörpern "so leicht wie nie zuvor". Hier müsse die "Politik ansetzen und für den Vollzug der bestehenden Gesetze sorgen", forderte der bvpk-Bundesgeschäftsführer. Bundesärztekammerpräsident wies auf schwere Verletzungen hin Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte zuvor ein Böllerverbot für Privatleute gefordert. Er verwies dabei insbesondere auf schwere Verletzungen und volle Notaufnahmen zum Jahreswechsel. Die Behandlungen würden die gesetzlichen Krankenversicherungen jedes Jahr "Millionen" kosten. Neben den gesundheitlichen Risiken und den zahlreichen Unfällen jedes Jahr wird auch wegen der klimaschädlichen Auswirkungen von Feuerwerkskörpern seit Langem ein mögliches Böllerverbot diskutiert. Auch die Deutsche Umwelthilfe plädiert deshalb für ein Verbot. Kröpl warf der Bundesärztekammer vor, sie verweigere sich einer sachlich fundierten Auseinandersetzung mit dem Thema. "Die sachferne Forderung nach Pauschalverboten zeigt, dass es hier eher um Kultur- denn um Gesundheitspolitik geht." Die Notaufnahmen seien an Silvester "nicht wegen Feuerwerkskörpern voll", so Kröpl weiter. Nach Studien seien diese "zum Jahreswechsel insbesondere wegen des bundesweit intensiven Alkoholkonsums überfüllt". Kröpl verwies auch auf eine Studie der Magdeburger Universitätsmedizin vom November 2025, die belegt habe, dass die Feuerwerksverbote während der Coronapandemie keine messbare Entlastung der Notaufnahmen bewirkt hätten.