Zeit 27.01.2026
12:19 Uhr

Beziehungen zu den USA: Merz gibt am Donnerstag eine Regierungserklärung zur Außenpolitik ab


Zur aktuellen außenpolitischen Lage will Bundeskanzler Friedrich Merz im Bundestag sprechen. Im Fokus stehen sollen dabei die Beziehungen zu den USA unter Donald Trump.

Beziehungen zu den USA: Merz gibt am Donnerstag eine Regierungserklärung zur Außenpolitik ab
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird sich am Donnerstag in einer Regierungserklärung zur außenpolitischen Lage äußern. Das kündigte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger an. Merz wolle dabei auf die Entwicklungen der vergangenen Wochen, insbesondere mit Blick auf die Beziehungen zu den USA, eingehen. Der Kanzler dürfte sich demnach auch zum Konflikt mit US-Präsident Donald Trump um Grönland und den damit verbundenen Spannungen innerhalb des Verteidigungsbündnisses Nato äußern. Bilger sprach angesichts der "schwierigen Weltlage" von einem "Drahtseilakt". Es sei sicher gut, wenn Merz dies im Bundestag nochmals einordne. Dem Kanzler und der Bundesregierung war teils vorgeworfen worden, nicht scharf genug auf Drohungen Trumps reagiert zu haben. Trump hatte Zölle gegen Deutschland und andere europäische Länder angekündigt, wenn diese den USA Grönland nicht überlassen würden. Mittlerweile hat er das wieder zurückgenommen . Merz spricht zu Ukraine-Krieg und Mercosur-Streit Auch der Ukraine-Krieg werde in der auf 20 Minuten angesetzten Regierungserklärung sicher eine Rolle spielen, sagte Bilger. Er gehe außerdem davon aus, dass Merz sich zum gerade geschlossenen Freihandelsabkommen der EU mit Indien und zum vorläufigen Stopp des Mercosur-Abkommens durch das EU-Parlament äußern werde. Zu Mercosur soll es am Mittwochnachmittag auch eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD geben. "Und natürlich werden wir uns auch kritisch auseinandersetzen mit der Rolle der Grünen im Europäischen Parlament", sagte Bilger. Mit Stimmen einiger Grünen-Abgeordneter hatte das Europaparlament beschlossen, dass das Mercosur-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt werden muss. Damit dürfte sich das Inkrafttreten des Abkommens zumindest deutlich verzögern.