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12.01.2026
17:02 Uhr
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Erneut wird die Schlagersängerin Melanie Müller wegen Hitlergruß-Vorwürfen verurteilt. Die Geldstrafe im Berufungsprozess fällt aber deutlich geringer aus.

Die Schlagersängerin Melanie Müller ist wegen Hitlergruß-Vorwürfen in zweiter Instanz verurteilt worden. Die 37-jährige Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, sagte Karen Aust, Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig. Müller wurde zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro (insgesamt 3.500 Euro) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Revision vor dem Oberlandesgericht eingelegt werden. Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe über insgesamt 80.000 Euro verurteilt, aufgeteilt auf 160 Tagessätze zu je 500 Euro. Dagegen hatte Müller Berufung eingelegt. In dem zweiten Urteil fiel die Geldstrafe geringer aus, weil das Landgericht die Einkünfte Müllers deutlich niedriger einstufte. Amtsgericht schätzte Müllers Einkünfte niedriger ein Im ersten Verfahren hatte Müller keine Angaben zu ihrem Einkommen gemacht. Der Amtsrichter schätzte die Einnahmen aufgrund eines "auffällig luxuriösen Lebensstils" auf etwa 15.000 Euro pro Monat. Nun sagte Müller, sie habe kaum mehr Auftritte und verdiene mit einem Teilzeitjob 1.500 Euro monatlich. Unterstützung erhalte sie von ihrem Partner und ihren Eltern. In dem Berufungsverfahren hatte die Verteidigung der Schlagersängerin auf Freispruch plädiert. Müller habe keine rechte Gesinnung und die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen. Die gefundenen Drogen hätten einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen hatte. Der Vorwurf des Drogenbesitzes wurde fallen gelassen. Müller betont Unschuld Nachdem die Ermittlungen bekannt geworden waren, hat sich Müller von rechtsradikalen Äußerungen öffentlich distanziert. Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun. Im aktuellen Berufungsverfahren sagte sie, sie habe das Konzert abgebrochen, nachdem ihr bewusst geworden sei, was dort gerufen wurde. Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL -Dschungelshow Ich bin ein Star – Holt mich hier raus! und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin trat sie in Deutschland, Österreich und auf Mallorca auf.