Zeit 28.01.2026
11:50 Uhr

Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Drei Geschädigte verklagen Sparkasse nach Einbruch in Schließfächer


Nach dem Sparkasseneinbruch in Gelsenkirchen sollen drei Personen Klagen eingereicht haben. Laut ihrem Anwalt erlitten sie Verluste im fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Drei Geschädigte verklagen Sparkasse nach Einbruch in Schließfächer
Nach dem Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen im Dezember sind beim Landgericht in Essen drei Klagen auf Schadensersatz eingegangen. Die Kläger machten die Bank für die Schäden haftbar und würfen ihr mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen vor, teilte der Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann der Nachrichtenagentur Reuters mit. Das Gericht in Essen und die Sparkasse Gelsenkirchen äußerten sich zunächst nicht zu den Klagen. Nach der Tat hatte das Geldinstitut jedoch mitgeteilt, es sei selbst Opfer des Verbrechens und die Räumlichkeiten seien "nach anerkanntem Stand der Technik gesichert" gewesen. Unter den Klägern ist Kuhlmann zufolge ein Rentner, der nach einem Wohnungsverkauf Bargeld in der Höhe von fast 400.000 Euro in seinem Schließfach gelagert hatte. Ein anderer Kläger sei Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens. Er habe Bargeld, Schmuck und eine Rolex-Uhr im Wert von rund 120.000 Euro bei der Bank deponiert. Der dritte Geschädigte habe Gold im Wert von 50.000 Euro eingelagert. Bei dem Einbruch Ende Dezember waren die Täter über eine Tiefgarage in die Filiale eingedrungen. Dort hatten sie mehrere Sicherheitssysteme überwunden und sich direkt in den Tresorraum der Filiale gebohrt, um rund 3.100 Kundenschließfächer auszuräumen und mit dem Inhalt zu fliehen. Die Schätzungen des Schadens variieren zwischen einem zwei- und dreistelligen Millionenbereich.