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03.12.2025
16:28 Uhr
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Ab Sommer 2026 gilt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Besonders im Westen des Landes mangelt es aber noch an Plätzen.

Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen zu erfüllen, fehlen in Deutschland kurzfristig rund 30.000 Plätze. Das zeigt ein Bericht, der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Zahl bezieht sich demnach auf den ersten Jahrgang von Erstklässlern, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung hat, ausgehend von gleichbleibender Nachfrage. Steige die Nachfrage, könnten für den Jahrgang laut Bericht sogar bis zu 65.000 Plätze fehlen. Blickt man darüber hinaus auf die Klassen zwei bis vier, ergibt sich je nach Szenario mittelfristig ein zusätzlicher Bedarf von 166.000 bis 284.000 Plätzen. Bis zum Schuljahr 2029/30, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse gilt, könnten den Ländern gar bis zu 339.000 Plätze fehlen. Ostdeutschland deutlich weiter als der Westen Zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es dabei gravierende Unterschiede: In Westdeutschland nahmen im Schuljahr 2023/24 rund 51 Prozent der Kinder einen Ganztagsplatz in Anspruch ; in Ostdeutschland waren es 84 Prozent. Laut dem Bericht müssen die Kapazitäten dauerhaft weiter ausgebaut werden. Darin heißt es auch, die Verantwortlichen in den Bundesländern rechneten damit, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs "ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können". Im Schuljahr 2023/24 besuchten der Auswertung zufolge rund 1,9 Millionen Kinder eine Ganztagsschule oder einen Hort. Das entsprach 57 Prozent innerhalb der entsprechenden Altersgruppe. Ein Jahr zuvor waren es etwa 1,8 Millionen Kinder. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) nannte es erfreulich, dass das Platzangebot erneut deutlich gestiegen sei. Bundesweit sollen alle Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr eingeschult werden, für die ersten vier Schuljahre Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen . Die erste Stufe des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung tritt am 1. August in Kraft , zunächst nur für Erstklässler.