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27.11.2025
18:25 Uhr
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Der Bundesinnenminister kündigt an, weitere Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage nach Deutschland zu holen. Aber nicht alle. Kritiker sprechen von Willkür.

Die Nachricht des Bundesinnenministeriums erreichte Hunderte Afghaninnen und Afghanen per E-Mail: mehrere Tausend Euro, wenn sie im Gegenzug auf ein Aufnahmeverfahren für Deutschland verzichten. Ein einst ranghoher afghanischer Richter hat dieses Angebot abgelehnt. So berichtet es eine Juristin, die seinen Fall betreut. Denn in sein Heimatland zurückzukehren, ist für den Familienvater undenkbar. Er fürchtet Folter, für sich, seine Frau, die vier Kinder. Womöglich sogar seinen Tod. Schließlich habe er als Richter früher jene verurteilt, die nun wieder das Sagen in Afghanistan haben: die Taliban. Seit drei Jahren wartet der Mann auf seine versprochene Einreise nach Deutschland. Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 sei er wegen Morddrohungen zunächst untergetaucht. Im Dezember 2022 bekam er eine Aufnahmezusage der Bundesregierung. Mithilfe der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gelang der Familie die Flucht nach Pakistan, dort wollten sie ihr Visum für Deutschland beantragen. Erteilt aber wurde das bis heute nicht – so wie in Hunderten anderen Fällen. In dieser Woche hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in einer Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestags zwar betont, er wolle weitere Afghaninnen und Afghanen aufnehmen, die in Pakistan ausharren. Doch diese Ankündigung gilt nicht für alle, auch nicht für den Richter. Denn manche der Zusagen, die die Bundesregierung afghanischen Menschen einst gab, sollen verbindlicher sein als andere. Hilfsorganisationen und Politiker der Opposition sprechen von Willkür. Unterschiedliche Programme, unterschiedliche Verbindlichkeit? Dem Bundesinnenministerium zufolge befinden sich aktuell noch rund 1.780 Personen mit Aufnahmezusage aus Deutschland in Pakistan. Hinzu kommen Menschen, die in den vergangenen Monaten bereits von pakistanischen Behörden zurück nach Afghanistan abgeschoben wurden , dort aber weiter von deutschen Behörden betreut werden – es sollen rund 230 Personen sein. Nur wenige konnten bisher ihre Aufnahmezusage durchsetzen. Nachdem monatelang gar keine Verfahren abgeschlossen wurden, zeitweise nicht mal Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor Ort waren, um die notwendigen Sicherheitsinterviews für die Einreise durchzuführen, wurden Anfang September die ersten Menschen aus Pakistan ausgeflogen. Seither sind 186 Personen nach Deutschland gekommen, der bisher letzte Flieger mit 52 Menschen an Bord landete am vergangenen Donnerstag. Die große Mehrheit von ihnen hatte ihre Einreise zuvor gerichtlich erstritten. Mit Unterstützung der Hilfsinitiative Kabul Luftbrücke und einer Reihe von Anwälten klagten sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin . Auch der einst ranghohe afghanische Richter tat das. Doch während andere recht bekamen, wurde seine Klage in zweiter Instanz vom Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) abgewiesen. Um diese Entscheidung zu verstehen, ist ein Blick auf die verschiedenen Programme nötig, im Rahmen derer die Menschen ihre Aufnahmezusage aus Deutschland erhalten hatten. Und aus denen sich nun unterschiedliche Ansprüche ergeben sollen. Nach der Machtübernahme der Taliban setzte der deutsche Staat mehrere Programme für schutzbedürftige Menschen aus Afghanistan auf. Manche wurden von der Ampelkoalition, andere bereits unter der letzten Regierung von Angela Merkel aufgelegt. Das jüngste Programm ist das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, kurz BAP, das Ende 2022 startete. Zuvor gab es die sogenannte Überbrückungsliste, die noch ältere Menschenrechtsliste und außerdem das Ortskräfteverfahren für jene, die etwa für die Bundeswehr tätig waren.