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22.01.2026
11:08 Uhr
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Der ehemalige EU-Politiker Axel Fischer ist in München der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gesprochen worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Das Oberlandesgericht München hat den früheren EU-Politiker Axel Fischer wegen illegaler Einflussnahme zugunsten von Aserbaidschan im EU-Parlament verurteilt. Die Richter sprachen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gegen Fischer aus; die Strafe setzten sie auf Bewährung aus. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft. Demnach habe sich der einstige CDU-Abgeordnete der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht. Die Anklage hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte Fischer über Jahre Zehntausende Euro erhalten, um als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) im Sinne Aserbaidschans zu agitieren. So habe Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE tätig war, im Interesse des Landes etwa Abstimmungen teilgenommen, positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet. Einen Teil dieses Schmiergelds soll Fischer erhalten haben, als dies Verhalten noch nicht strafbar war. Ein anderer Teil der Zahlungen sei verjährt. Fischer will unschuldig sein Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen dafür erhalten, pro-aserbaidschanisch abzustimmen oder sich anderweitig entsprechend verhalten. Er habe niemals seine Stimme "verkauft". Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage als unverhältnismäßig bezeichnet. Die Generalstaatsanwaltschaft habe lediglich "vermeintliche Indizien" zusammengetragen, wichtige Aussagen von Zeugen seien erlogen.