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25.01.2026
13:32 Uhr
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Teile der CDU wenden sich gegen "Lifestyle-Teilzeit" und fordern eine Reform. Der Sozialflügel der Partei widerspricht und mahnt weiter zu "maximaler Wahlfreiheit".

Ein Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels zur Reform des Rechts auf Teilzeit ist in der eigenen Partei auf Kritik gestoßen. "Mit einer solchen Einschränkung zäumen wir das Pferd von der falschen Seite auf", sagte der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Aus guten Gründen haben wir uns als CDU immer für maximale Wahlfreiheit ausgesprochen." Zuvor war ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) für den CDU-Bundesparteitag im Februar bekannt geworden, nach dem der Wirtschaftsflügel der CDU den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit abschaffen will. In dem Papier mit dem Titel "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit", aus dem der stern und die Nachrichtenagentur epd zitieren, fordert der Flügel eine Reform – der Rechtsanspruch solle künftig "nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten". "Besondere Gründe" für Teilzeit "können beispielsweise die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder eine berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung sein", heißt es in dem Antrag. Alles andere müsse zwischen den Arbeitsvertragsparteien ausgehandelt werden. Zur Begründung verweist der MIT-Bundesverband auf den Fachkräftemangel in Deutschland: "Das Ausschöpfen des inländischen Potenzials auch bei Teilzeitbeschäftigten ist daher dringend geboten." Radtke sagte, auch er wünsche sich, dass mehr Menschen, die sich in einer "Teilzeitfalle" sähen, wieder auf Vollzeit wechselten. "Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern, die dies bislang an manchen Stellen unmöglich machen", fügte er hinzu. Kritik von SPD, Grünen und Linken Für Kritik sorgt der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels auch beim Koalitionspartner SPD sowie in der Opposition. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt warf dem MIT vor, mit dem Antrag dem "Zusammenhalt in unserem Land" zu schaden. Es sei "außerordentlich widersprüchlich", einerseits den Beschäftigten im Land Faulheit zu unterstellen und sie zur Mehrarbeit zwingen zu wollen und andererseits "Menschen abzuschieben, die integriert und in Ausbildung und Arbeit sind". Der Grünen-Arbeitspolitiker Armin Grau bezeichnete es mit Blick auf die Äußerung "Lifestyle-Teilzeit" als "respektlos", derart über hart arbeitende Menschen im Land zu sprechen. "Viele Frauen wünschen sich, mehr arbeiten zu können, scheitern aber oft an fehlenden Angeboten zur Kinderbetreuung", sagte er. Andere arbeiteten in Teilzeit wegen Krankheit oder hoher psychischer Belastung im Beruf. "Mehr Prävention und Gesundheitsförderung sind längst notwendig, aber auch hier kommt die Regierung nicht ins Tun." Auch die Linke kritisierte mit scharfen Worten den Vorstoß. "Das ist Gutsherrenart und hat mit einem modernen Verständnis von Arbeitswelt nichts zu tun", sagte Fraktionschef Sören Pellmann der Nachrichtenagentur AFP. Mehr Menschen in Teilzeit als je zuvor Die Debatte um die Arbeitszeit beschäftigt Politik und Verbände schon länger. Zuletzt hatte etwa der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, kritisiert, dass Menschen, die freiwillig weniger arbeiten, um mehr Freizeit zu haben, weniger in die Sozialsysteme einzahlen, aber die vollen Leistungen beziehen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich in der Vergangenheit kritisch über die verbreitete Teilzeitarbeit geäußert. 2024 arbeiteten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden 29 Prozent der Deutschen in Teilzeit, mehr als je zuvor. Demnach arbeitete mit 49 Prozent fast jede zweite Frau in Teilzeit, bei den Männern waren es zwölf Prozent. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stieg die Teilzeitquote im dritten Quartal 2025 auf 40,1 Prozent. Dies liege auch an einem Beschäftigungszuwachs in Branchen "mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht und einem Beschäftigungsrückgang im verarbeitenden Gewerbe mit einem hohen Vollzeitanteil". Derzeit ist ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit gesetzlich verankert. Dies gilt für Menschen, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Der Wunsch nach weniger Arbeitszeit muss drei Monate vorher angekündigt werden.