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26.01.2026
13:57 Uhr
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Die Frau, die im vergangenen Mai 15 Menschen in Hamburg mit einem Messer verletzte, leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Zum Tatzeitpunkt war sie schuldunfähig.

Die 40-jährige Frau, die vergangenen Mai zahlreiche Menschen am Hamburger Hauptbahnhof mit einem Messer angegriffen hat , muss dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung. Das entschied das Hamburger Landgericht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am 23. Mai auf einem Bahnsteig wahllos auf Reisende einstach. Während sechs Personen ausweichen konnten, erlitten 15 Menschen teilweise erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Rechtlich wertete das Landgericht die Tat als versuchten Totschlag in 21 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Drei Frauen im Alter von 24, 52 und 85 Jahren sowie ein 24 Jahre alter Mann wurden lebensgefährlich verletzt. Eine Frau musste notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt werden. Die Angreiferin hatte die Tat bereits wenige Tage später vor einem Haftrichter gestanden . Schuldunfähig aufgrund von paranoider Schizophrenie Das Gericht geht davon aus, dass die Frau wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war. Demnach leidet sie an einer paranoiden Schizophrenie, die dazu führt, dass sie Stimmen hört und ihr Umfeld nicht realistisch wahrnehmen kann. Mit seiner Einschätzung folgt das Gericht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die schon zu Beginn des Prozesses von einer Schuldunfähigkeit der Angreiferin ausging . Bei dem Prozess, der im November begann, handelte es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Bei solchen gibt es die Möglichkeit, Täter und Täterinnen aufgrund von Erkrankungen in einer Psychiatrie unterzubringen. Laut dem Gericht ist im Falle des Hamburger Messerangriffs geklärt, dass die Beschuldigte aufgrund ihrer Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und daher auf Dauer in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden muss. Verteidigerin kritisierte mangelhafte medizinische Versorgung Zum Prozessauftakt hatte die Verteidigerin das Problem der medizinischen Versorgung in den Mittelpunkt gestellt. So sei ihre Mandantin in der Vergangenheit mehrfach als Patientin abgewiesen worden. Vertreter des Hamburger Senats sprachen im Innenausschuss der Bürgerschaft von einer "Drehtürpatientin", die über Jahrzehnte mehrfach für Tage oder Wochen in Einrichtungen zur psychiatrischen Behandlung gewesen sei. Erst am Tag vor dem Angriff im Hauptbahnhof war sie aus einer Psychiatrie im Landkreis Cuxhaven entlassen worden.