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02.02.2026
13:06 Uhr
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Das Amtsgericht Würzburg hat den bayerischen AfD-Abgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung verurteilt. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba ist wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt worden. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung habe das Amtsgericht Würzburg Halemba hingegen freigesprochen, sagte ein Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft der ZEIT. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der 24-jährige AfD-Politiker kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Ob auch die Staatsanwaltschaft diesen Weg einschlagen wird, ist offen – denn sie sieht auch die anderen Tatvorwürfe als erwiesen an. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde die Strafe in das Führungszeugnis eingetragen werden und Halemba damit als vorbestraft gelten. Seit dem 7. Januar hatte der bayerische Landtagsabgeordnete vor Gericht gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchte Nötigung vorgeworfen und eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 215 Euro gefordert. Seine Anwälte hatten auf Freispruch plädiert. Der Prozess fand vor einem Jugendschöffengericht statt, weil Halemba aufgrund seines Alters zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch unter Jugendstrafrecht fällt. Geldtransfer ins Baltikum In dem Verfahren hatte Halemba sich gemeinsam mit seinem Verteidiger als Opfer politischer Intrigen inszeniert. Vor Gericht äußerte sich der 24-Jährige kaum . Erst in den Plädoyers wiesen Halemba und die Verteidigung eine Beteiligung des AfD-Politikers an den vor Gericht verhandelten Taten zurück oder stellten die Vorfälle als nicht strafrechtlich relevant dar. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landtagsabgeordneten vorgeworfen, bei seiner Geburtstagsfeier im Jahr 2022 sei ein Lied einer rechtsextremistischen Band gespielt worden. Die Inhalte des Lieds stufte die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend ein, weil dieses zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstachle. Die Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche steht in Zusammenhang mit Geldern, die Halemba von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben soll. Das Geld stammt mutmaßlich aus Betrugsgeschäften Dritter, Halemba soll für den Transfer eine Provision bekommen haben. Die Nötigung steht im Zusammenhang mit dem Vorwurf, einen Rechtsanwalt bedrängt zu haben. AfD-Fraktion stellt sich mehrheitlich hinter Halemba Halemba zieht als Spitzenkandidat der AfD in die Kommunalwahl in Würzburg am 8. März. Er gilt als Rechtsaußen innerhalb der bayerischen AfD. Die Landtagsfraktion stellte sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Parlamentarier. Sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr. Vor der Verurteilung hatte der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka mitgeteilt, der Landesvorstand werde im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung Halembas "den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen". Ob ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet werde, hänge "vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit" ab.