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18.12.2025
12:10 Uhr
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Der Amokfahrer, der am Rosenmontag in Mannheim zwei Menschen tötete, muss in lebenslange Haft. Untergebracht wird er in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Das Landgericht Mannheim hat den Amokfahrer, der am Rosenmontag mit seinem Auto in der Mannheimer Innenstadt zwei Menschen tötete , wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Bereits während des Prozesses galt er wegen einer psychischen Erkrankung als mutmaßlich vermindert schuldfähig. Am 3. März waren bei dem Vorfall zwei Menschen getötet und 14 verletzt worden. Der aus Ludwigshafen stammende Täter fuhr sein Auto mit 50 Kilometern pro Stunde in eine Fußgängerzone und beschleunigte anschließend auf bis zu 80 Kilometer pro Stunde. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft fuhr er mehrere Passanten gezielt an. Bei den Toten handelte es sich um eine 83-jährige Frau und einen 54-jährigen Mann. Taxifahrer hielt den Täter beim Wenden auf Bei seiner Tat wurde der Fahrer von einem Taxifahrer gestoppt , der ihm in einer Sackgasse den Weg versperrte, in welcher der Täter wenden wollte. Laut Anklage feuerte der Täter daraufhin mit einer Schreckschusswaffe gegen die Windschutzscheibe, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend floh er. Demnach schoss er sich mit der Waffe in den Mund und versteckte sich in einem Schienenkanal unter einem Kran, wo die Polizei ihn fand. In einem Krankenhaus gab er Polizeiangaben zufolge an, seinen Job verloren zu haben und seine Medikamente nicht nehmen zu können. Der Täter wurde nach der Behandlung in Untersuchungshaft verwahrt. Laut Staatsanwaltschaft leidet er seit vielen Jahren an einer psychischen Störung. Die Aussage eines im Prozess hinzugezogenen psychiatrischen Gutachters erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung forderten, den Täter in der Psychiatrie unterzubringen. Mit dem Urteil einer lebenslangen Haftstrafe entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, denen sich auch die Nebenkläger anschlossen. Die Verteidigung hatte zur Höhe der Strafe keinen eigenen Antrag gestellt.