Zeit 28.01.2026
12:37 Uhr

Alternative für Deutschland: EU-Justizausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität von Petr Bystron


AfD-Politiker Bystron steht wohl erneut der Verlust der Immunität bevor. Es geht um Ermittlungen, ob er unter anderem seine private Putzkraft über den Staat bezahlt hat.

Alternative für Deutschland: EU-Justizausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität von Petr Bystron
Der Rechtsausschuss im Europaparlament hat sich erneut für eine Aufhebung der Immunität des AfD -Europaabgeordneten Petr Bystron ausgesprochen. Dafür stimmten die Mitglieder nach Informationen der ZEIT in ihrer aktuellen Sitzung. Nach Informationen der ZEIT geht es bei der Aufhebung der Immunität um einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München, die Vorermittlungen zu möglichem Betrug durchführt. Die Ermittlungsbehörde hatte Ende 2024 ein Vorprüfungsverfahren gegen Petr Bystron eingeleitet und im EU-Parlament im Frühjahr 2025 einen Antrag auf Aufhebung der Immunität eingereicht. Sie geht der Frage nach, ob sich der Politiker wegen Betrugs bei der Anstellung von Mitarbeitern in seinem Bundestagsbüro schuldig gemacht haben könnte. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nach der Empfehlung des Rechtsausschusses muss noch das EU-Parlament über die endgültige Aufhebung der Immunität abstimmen. Dies könnte in der nächsten Plenarsitzung Anfang Februar passieren und gilt als Formsache. Die Vorermittlungen gehen auf die Berichterstattung der ZEIT zurück. Recherchen haben im Herbst 2024 aufgedeckt, dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete über Jahre hinweg seinen privaten Rechtsanwalt Peter Solloch und seine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale im Bundestag bezahlt hatte. Anwalt vertrat Bystron während Anstellung in fünf privaten juristischen Verfahren Mehrere Hunderttausend Euro aus der Staatskasse könnten so zweckentfremdet worden sein. Bystron teilte 2024 mit, die Ermittlungen seien "konstruiert" und ein "Ablenkungsmanöver" und würden "zu einer Blamage für die Staatsanwaltschaft führen". Der Rechtsanwalt Peter Solloch war für Bystron sechs Jahre lang als Mitarbeiter im Bundestagsbüro beschäftigt, in dem Bystron 2017 bis 2024 Mitglied war. Nach Recherchen der ZEIT soll Solloch als Mitarbeiter des Abgeordneten Bystron 3.700 Euro im Monat verdient haben. Insgesamt könnte Solloch so mehr als eine Viertelmillion Euro verdient haben – bezahlt aus Steuermitteln. Zur selben Zeit war er an mindestens fünf privaten juristischen Verfahren von Bystron beteiligt. Insider behaupten, Bystron habe seine Anwaltskosten schrittweise über das Mitarbeitergehalt von Solloch abgestottert. Parlamentarische Arbeit soll der Anwalt hingegen nicht verrichtet haben. Träfe dies zu, wäre es illegal. Solloch ist wie Bystron AfD-Mitglied und in Bayern auf Vorschlag der AfD als stellvertretender ehrenamtlicher Verfassungsrichter tätig. Derzeit strebt er ein weiteres Amt an: Bei der bayerischen Kommunalwahl im März kandidiert er für die AfD für den Gemeinderat in Egling, südlich von München. Als weitere parlamentarische Beraterin war Alla R. seit Ende 2021 bei Bystron angestellt. Dafür soll sie 520 Euro im Monat erhalten haben. Von anderen Mitarbeitern der Fraktion wurde die Frau jedoch nur ein einziges Mal im Bundestag gesehen. Jedoch R. soll als Reinigungshilfe in der weißen Doppelhaushälfte von Bystron und seiner Partnerin am Berliner Wannsee geputzt haben. Mehrfach Ermittlungen gegen Bystron Sollte auch das EU-Parlament der Aufhebung der Immunität zustimmen, wäre dies das dritte Mal, dass der AfD-Abgeordnete diese verliert. Im Frühjahr 2025 hob das EU-Parlament seine Immunität aufgrund von Ermittlungen wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien auf. Wenige Monate später verurteilte das Amtsgericht München Bystron wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von rund 11.000 Euro , da mit der Fotomontage der verbotene Hitlergruß verbreitet worden sei. Ebenfalls im Frühjahr 2025 wurde Bystrons Immunität aufgehoben, damit die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen wegen mutmaßlicher Korruption und Geldwäsche nachgehen konnte. Dem AfD-Politiker wird vorgeworfen, Bargeld aus dem Umfeld des prorussischen Portals Voice of Europe angenommen zu haben. Er bestreitet das. Das Verfahren ruhte lange, weil Bystron mit seinem Einzug in das EU-Parlament erneut parlamentarische Immunität erhielt. Der Außenpolitiker Bystron gilt als russlandfreundlich und als ein Rechtsaußen in der AfD. Vor seinem Einzug ins Europaparlament saß er ab 2017 für die AfD im Bundestag. Zuvor war er von 2015 bis 2017 bayerischer Landesvorsitzender der Partei. Er ist in der Vergangenheit immer wieder damit aufgefallen, Mitarbeiter mit rechtsextremen Verbindungen zu beschäftigen.