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25.11.2025
13:48 Uhr
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Die Pflegekommission hat sich auf eine Lohnerhöhung von fünf Prozent geeinigt. Gewerkschaftsvertreter zeigten sich enttäuscht.

Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege soll bis Mitte 2027 um rund fünf Prozent steigen. Die Lohnerhöhung soll auf Empfehlung der Pflegekommission in zwei Schritten erfolgen, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Gewerkschaft ver.di zeigte sich von dem Ergebnis enttäuscht, Arbeitgeber begrüßten die Entscheidung. Der Einigung zufolge sollen die Löhne für Pflegehilfskräfte zum 1. Juli kommenden Jahres von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde angehoben werden. Zum 1. Juli 2027 steht planmäßig eine weitere Anhebung auf 16,95 Euro an. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung soll der Mindestlohn von derzeit 17,35 Euro zunächst auf 17,80 Euro und dann auf 18,26 Euro steigen. Für Pflegefachkräfte ist eine Anhebung von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und in der zweiten Stufe auf 21,58 Euro pro Stunde vorgesehen. Ver.di zeigt sich enttäuscht Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte, dass damit nur "ein moderater Anstieg" für die Beschäftigten anstehe. "Höhere Belastungen" hätte der Bundesverband angesichts der finanziellen Lage nicht mitgetragen, sagte Verbandspräsident Rainer Brüderle. Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ( SPD ) zeigte sich zufrieden. Die Entscheidung bringe "spürbare Lohnsteigerungen für unsere Pflegekräfte", sagte sie. Die Gewerkschaft ver.di bezeichnete die Einigung dagegen als enttäuschend. Das Ergebnis sei "weit weg von einer leistungsgerechten Vergütung dieser oft harten und gesellschaftlich so sinnvollen Tätigkeit", sagte ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. Ver.di war demnach mit der Forderung gescheitert, den Pflegemindestlohn an den Einstiegsgehältern im öffentlichen Dienst auszurichten. Insgesamt arbeiten rund 1,3 Millionen Menschen in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Er gilt für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern gelten dagegen eigene Tarifverträge, in Privathaushalten der reguläre Mindestlohn. Darüber hinaus dürfen Einrichtungen seit dem Jahr 2022 nur dann Versorgungsverträge mit den Pflegekassen schließen, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen. Allerdings garantiert das nach ver.di-Angaben keine konkrete Lohnhöhe, da die Tarifbestimmungen nur im Schnitt und nicht in Bezug auf einzelne Arbeitsverhältnisse eingehalten werden müssen.