Zeit 14.01.2026
10:54 Uhr

Aktivrente: Wie Sie das Maximum aus der Aktivrente herausholen


Über 90.000 Euro brutto im Jahr und keine 2.000 Euro Steuern zahlen: In manchen Fällen können Rentner mit der Aktivrente jetzt extrem sparen. Wir zeigen, wie das geht.

Aktivrente: Wie Sie das Maximum aus der Aktivrente herausholen
Seit diesem Jahr soll die Aktivrente Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit setzen . Rentner sollen einfach weiterarbeiten. Wir zeigen, wie Sie das Maximum dabei herausholen können. Was genau ist die Aktivrente – und wer darf sie nutzen? Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterhin angestellt arbeitet, kann seit Januar 2026 einen Teil seines Arbeitslohns behalten, ohne dass darauf Einkommenssteuer anfällt. Die Grenzen sind großzügig: Pro Monat sind bis zu 2.000 Euro Gehalt steuerfrei, pro Jahr bis zu 24.000 Euro – zusätzlich zur Rente. Der Bonus gilt aber nur für Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, also mit einem regulären Arbeitsvertrag. Ausgeschlossen sind Einkommen aus Selbstständigkeit und freien Berufen, Beamtenbezüge sowie das Gehalt, das man mit einem Minijob verdient. Wichtig ist auch: Aktivrentner zahlen wie alle anderen Beschäftigten weiter reguläre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Arbeitgeber müssen für sie auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen. Und Vorsicht: Wer eine vorgezogene Rente bezieht, kann den Steuerbonus nicht nutzen. Er gilt erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze, die 2026 bei 66 Jahren und 10 Monaten liegt und bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt. Wie addieren sich Steuerfreibeträge – und ab welchem Einkommen fallen Steuern an? Bei der Einkommenssteuer gelten bestimmte Freibetragsgrenzen – und auch ein Teil der gesetzlichen Altersrente ist für die heutigen Rentnerinnen und Rentner immer noch steuerfrei. Nach aktuellem Gesetzesstand werden erst die Jahrgänge, die nach 2058 in Rente gehen, ihre gesamte gesetzliche Rente versteuern müssen. Alle anderen haben abhängig von ihrem Alter einen individuellen Rentenfreibetrag, der für den Rest des Lebens gilt (und nicht etwa mit einer Rentenerhöhung steigt). Mit dem Steuerbonus der Aktivrente kommt ein weiterer Freibetrag dazu. Was kompliziert klingt, ist finanziell attraktiv, denn die Freibeträge addieren sich. Zudem unterliegt der Bonus der Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Der steuerfreie Teil des Arbeitslohns erhöht nicht den Steuersatz, der auf die anderen Einkünfte angewendet wird. Andere Einkünfte können etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Honorare aus selbständiger Tätigkeit sein. Als Faustformel gilt daher: Steuerpflicht entsteht erst auf den Teil des Arbeitslohns, der über 2.000 Euro hinausgeht und den individuellen Rentenfreibetrag sowie den Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer übersteigt. Und wie wirkt sich das netto aus? Wie viel ein Rentner oder eine Rentnerin netto konkret bekommt, hängt natürlich vom individuellen Fall ab. Aber zur Orientierung helfen fiktive Beispiele. Bei Alleinlebenden kann das etwa so aussehen: Wer 2.000 Euro Monatslohn hat und über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeitet, kann fast den gesamten Bruttolohn als Nettoeinkommen behalten. Abgezogen werden nur Kranken- und Pflegebeiträge. Netto landen – je nach Krankenkasse und Pflegebeitrag – etwa 1.780 bis 1.790 Euro auf dem Konto. Zusätzlich fließt die gesetzliche Rente. Ob diese ganz oder teilweise zu versteuern ist, richtet sich nach dem Rentenbeginn. Nehmen wir einen Mann, der 2025 die Altersgrenze erreicht hat und nach 45 Beitragsjahren eine durchschnittliche Rente von 1.836 Euro brutto pro Monat erhält, im Jahr also insgesamt 22.032 Euro brutto. Der Rentenfreibetrag liegt für den Mann bei 3.525 Euro – diesen Teil darf er abziehen. Abgezogen wird auch der Grundfreibetrag, den alle bei der Einkommenssteuer haben, sowie die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und außerdem noch eine Sonderausgaben-Pauschale. So kommt er auf ein zu versteuerndes Einkommen von circa 16.059 Euro. Und nur darauf muss er etwa 450 Euro Steuern zahlen. Die 24.000 Euro aus seinem Angestellten-Job darf er netto behalten. Komplizierter wird es, wenn der Mann noch Einnahmen aus Betriebsrenten und privater Altersvorsorge hat. Hier gilt wieder die Faustformel: Alle Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, werden versteuert. Ist unser Aktivrenter verheiratet und wird das Ehepaar zusammenveranlagt, ist die Aktivrente noch attraktiver. Denn dann halbiert sich die Steuer in der Regel. Oft fällt schon bei Rentnern ohne weiteren Zuverdienst gar keine Einkommenssteuer mehr an, weil Ehepaare den doppelten Grundfreibetrag bekommen. Und wenn auch der Ehepartner die Aktivrente maximal ausnutzt, kommt der doppelte Bonus ins Spiel. In unserem Beispiel hätte das Paar über 92.000 Euro brutto Einkommen pro Jahr – zu versteuern haben sie aber nur rund 37.000 Euro aus ihrer gesetzlichen Rente, weil sie 48.000 Euro pro Jahr steuerfrei behalten dürfen. Wichtig: Das Aktivrentner-Ehepaar muss auch für die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente noch einmal Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Hier gilt der Grundsatz: Zwei Einkunftsarten, zwei Bemessungsgrundlage. Trotzdem zahlt das Paar am Ende nur einen niedrigen vierstelligen Betrag an Steuern – rund 1.100 bis 2.400 Euro, je nach weiteren abzugsfähigen Sonderausgaben. Was passiert, wenn ich in manchen Monaten über 2.000 Euro verdiene? Der Freibetrag gilt monatlich – wer in einem Monat die 2.000 Euro überschreitet, muss auf diesen Teil Einkommenssteuer zahlen. Bei schwankendem Einkommen ist das ein Problem, denn Unter- und Übermonate zu verrechnen, ist im Lohnsteuerabzug nicht vorgesehen. Und auch bei der Steuererklärung für das Jahr gilt: Der Freibetrag wird zeitanteilig je Monat gewährt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt: Selbst wenn man im Jahr 24.000 Euro nicht übersteigt, aber in einigen Monaten über die 2.000 Euro Freibetragsgrenze gekommen ist, erhält man die gezahlte Einkommenssteuer nicht zurück. Für die Sozialbeiträge gilt: Sie fallen auf den gesamten Arbeitslohn an und liegen in Monaten mit höherem Verdienst entsprechend höher. Lohnt sich jetzt ein Wechsel vom Minijob in Teilzeit? Für viele Rentnerinnen und Rentner war bisher ein Minijob finanziell attraktiv. Da dieser von der Aktivrente ausgeschlossen ist, kann es sich lohnen, die Beschäftigung über die Geringfügigkeitsgrenze auszuweiten. Auch hier wieder ein fiktives Beispiel: Eine Rentnerin mit 538-Euro-Minijob überlegt, auf 1.600 bis 2.000 Euro sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu erhöhen. In Teilzeit greift nun die Steuerfreiheit. Das bringt deutlich mehr netto als der Minijob, obwohl jetzt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Zusätzlicher Vorteil: Wenn die Rentnerin freiwillig eigene Rentenbeiträge zahlt, sind zusätzliche Rentenpunkte möglich – sie erhöht damit ihre gesetzliche Rente. Das gilt nicht nur für Ältere, die bisher neben der Rente noch einen Minijob hatten, sondern für alle. Die Rentenerhöhung wird jeweils zum 1. Juli wirksam. Was sollten Arbeitgeber beachten? Die Lohnabrechnung muss den Freibetrag zeitanteilig berücksichtigen – also für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, ein Zwölftel. Wichtig ist, dass die Beschäftigten schriftlich bestätigen, dass der Freibetrag nicht bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis genutzt wird. Denn die Aktivrente kann man bei mehreren Jobs leider nur einmal nutzen. Diese Erklärung gehört ins Lohnkonto. Im Übrigen hat sich arbeitsrechtlich noch etwas geändert, das für Arbeitgeber relevant ist: Das Verbot der sachgrundlosen Befristung trotz "Zuvorbeschäftigung" wurde für Mitarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze gelockert. Bisher war es schwer, Arbeitnehmer, die trotz Rentenbeginn weiter für ihren alten Arbeitgeber tätig sein wollten, ohne einen bestimmten Sachgrund zu befristen – viele Rentnerinnen und Rentner wollen aber genau das: nur noch einen auf eine bestimmte Zeit befristeten Vertrag. Jetzt ist das flexibler möglich, weil Höchstdauern und Verlängerungsrahmen erweitert wurden. Wie bereite ich mich auf die Steuererklärung 2026 vor? Welche Belege brauche ich? Aufbewahren sollten Aktivrentnerinnen und -rentner die Lohnsteuerbescheinigung 2026; dort sollte der steuerfreie Anteil erkennbar sein. Hinzu kommen die Rentenbezugsmitteilung, eventuelle Nebeneinkünfte – aber die müssen ohnehin bei der Steuer deklariert werden – sowie Belege für Werbungskosten (etwa Wege zur Arbeit) und Nachweise zu Kranken- und Pflegebeiträgen. In der Steuererklärung wird der Aktivrenten-Anteil erstens nicht versteuert und zweitens auch nicht für die Steuersatzermittlung herangezogen. Eine Steuererklärung kann dennoch nötig sein – etwa, wenn Rentenanteile steuerpflichtig sind, weitere Einkünfte vorliegen oder wenn in einzelnen Monaten mehr als 2.000 Euro Arbeitslohn erzielt wurde. Wer mehrere Beschäftigungen hat, muss besonders darauf achten, dass der Freibetrag nur einmal genutzt wurde. Was ist mit Jüngeren – ist es fair, Rentner steuerlich besserzustellen? Politisch soll die Aktivrente helfen, Erfahrung im Arbeitsmarkt zu halten und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Steuerlich wird eine Gruppe bevorzugt – das ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Dieser Grund ist hier, Arbeitskräfte zu sichern und die soziale Sicherung zu entlasten. Ökonomisch ist die Wette, dass mehr Ältere länger arbeiten, statt sich nur Steuern zu sparen. Kritiker verweisen aber auf die zu erwartenden Mitnahmeeffekte: Viele der heute schon arbeitenden Rentner profitieren, ohne ihr Verhalten zu ändern. Gerade für Jüngere mag das nach einer Schieflage klingen. Die Frage ist, ob die Maßnahme insgesamt mehr Beschäftigung schafft und damit auch den Beitrags- und Steuerzahlern nutzt. Nach zwei Jahren soll die Aktivrente evaluiert werden. Was kostet die Aktivrente den Staat? Die Schätzungen zu den Steuermindereinnahmen gehen auseinander. Das Institut der deutschen Wirtschaft kalkuliert Mitnahmeeffekte von rund 2,8 Milliarden Euro pro Jahr – allein dadurch, dass heute schon viele Rentner arbeiten und künftig steuerfrei kassieren würden: Etwa sieben Prozent der Menschen ab 66 arbeiten bislang weiter, im Schnitt 19 Wochenstunden. Überdurchschnittlich häufig sind sie aber selbständig – genau diese Gruppe profitiert von der Aktivrente nicht. Viele Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Beamte hatten die Maßnahmen daher auch als ungerecht kritisiert. Besonders laut war die Kritik der Ärztinnen und Ärzte. Einige Verbände hatten angekündigt, gegen die Ungleichbehandlung klagen zu wollen.