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30.09.2026
17:17 Uhr
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Georg Maier erwartet, dass eine Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens noch in diesem Jahr zustande kommt. Die Voraussetzungen dafür sieht er gegeben.

Thüringens Innenminister Georg Maier sieht die Chancen für ein AfD-Verbotsverfahren gestiegen. »Im Bundesrat sortieren sich gerade Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren«, sagte der SPD-Politiker am Rand einer Anhörung zum Für und Wider eines solchen Verfahrens im Justizausschuss des Thüringer Landtags in Erfurt. Angehört werden Verfassungsrechtler und andere Experten, aber auch ein Prominenter: der Komiker Hape Kerkeling, Enkel eines NS-Häftlings. Maier erwartet, dass die von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD noch in diesem Jahr zustande kommt. Damit sei ein erster Schritt gegangen, sagte Maier. »So weit waren wir noch nie.« Maier sieht Voraussetzungen für Verbotsverfahren gegeben Für Thüringens Innenminister ist der Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht »keine politische Mutprobe«. Sie sei eine Verpflichtung aus dem Grundgesetz, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben seien. »Ich bin der Überzeugung, dass das der Fall ist.« Ein solches Verfahren gebe der AfD die Chance, sich zu deradikalisieren. »Dann muss man sich von seinem völkischen Flügel, der Höcke-AfD, trennen«, sagte Maier. Björn Höcke ist der Partei- und Fraktionsvorsitzende der Thüringer AfD, die als besonders radikal gilt. Der Thüringer Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz seit 2021 als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Zuletzt hatten die SPD-Fraktionsspitzen in Bund, Ländern und Europaparlament die Einleitung eines Prüfverfahrens zu einem AfD-Verbot gefordert . Die Demokratie sei durch die AfD »von innen heraus bedroht«, hieß es in einer Erklärung. Der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) sagte, dass er permanent Gespräche mit Kollegen aus dem Bundesrat führe, um eine Mehrheit für ein AfD-Verbotsverfahren zu finden. Es mache jedoch Sinn, erst in ein Verfahren einzutreten, wenn man die Aussicht habe, die für eine absolute Mehrheit notwendigen 35 Stimmen im Bundesrat beieinander zu haben. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Die Entscheidung über ein tatsächliches Verbot liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.