Zeit 13.02.2026
15:09 Uhr

AfD-Mitarbeiter: Bundestag darf Hausausweis wegen Russland-Kontakten verweigern


Weil der Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten Kontakte zu staatlichen Stellen in Russland pflegte, bekam er keinen Bundestagsausweis. Zu Recht, entschied jetzt ein Gericht.

AfD-Mitarbeiter: Bundestag darf Hausausweis wegen Russland-Kontakten verweigern
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg darf die Bundestagsverwaltung dem Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten einen Hausausweis verweigern, weil dieser Kontakte zu russischen staatlichen Stellen unterhielt. Mit dem Beschluss im Eilverfahren bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Oktober. Mitarbeiter von Abgeordneten müssen sich laut Hausordnung des Bundestags einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts durfte die Verwaltung des Parlaments davon ausgehen, dass der Mann ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags darstellt. Bei dem betroffenen Mitarbeiter handelt es sich um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Ulrich O., der von 2017 bis 2021 Mitglied des Bundestags war. Dieser bestätigte das. "Wir werden auf jeden in das Hauptverfahren eintreten", sagte O. der Nachrichtenagentur dpa nach der Entscheidung. Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.