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27.11.2025
11:32 Uhr
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet die neue Jugendorganisation der AfD nicht als extremistischen Verdachtsfall ein. Zuerst will sich die Behörde ein Bild machen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz will die neue AfD-Jugendorganisation trotz deren rechtlicher Bindung an die Mutterpartei nicht automatisch als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. "Das Vorliegen der Voraussetzungen der Beobachtung der 'Alternative für Deutschland' (Verdachtsfall des BfV) sowie ihrer Teilorganisationen wird kontinuierlich geprüft", teilte die Behörde der ZEIT mit. Unabhängig davon, dass die neue Jugendorganisation durch die Einbindung der Mitglieder fester Bestandteil der AfD sein wird, will sich die Behörde demnach zunächst ein Bild über deren Betätigung und Auftreten verschaffen. "Eine Bewertung der ideologischen Ausrichtung und Aktivitäten einer noch zu gründenden Parteijugendorganisation ist gegenwärtig noch nicht möglich", hieß es. Die AfD hatte die bisherige, selbstständig organisierte Jugendorganisation Junge Alternative zu Jahresbeginn aufgelöst, um einem möglichen Verbot als rechtsextremistische Vereinigung zuvorzukommen. Innerhalb der Partei soll am Samstag in Gießen die neue Jugendorganisation gegründet werden . Nach Parteiangaben haben sich dafür mehr als 1.000 Parteimitglieder zwischen 16 und 36 Jahren angemeldet. Die Teilnehmer sollen eine Satzung beschließen, über Namen und Logo abstimmen und einen Vorstand wählen. In der Parteiführung war man bisher nach Informationen der ZEIT davon ausgegangen, dass die neue Organisation aufgrund ihrer rechtlichen Einbindung in die AfD entsprechend der Mutterpartei automatisch als rechtsextremistischer Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Bundesverband im Mai 2025 aufgrund einer "extremistischen Prägung" bereits zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft . Weil die AfD dagegen klagte, lässt die Behörde die neue Einstufung bis zu einer juristischen Klärung vorerst ruhen. In Ostdeutschland sind bisher vier Landesverbände der AfD von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Landesverbände in Westdeutschland sind dagegen nur als Prüf- oder Verdachtsfall eingeordnet.