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05.02.2026
11:14 Uhr
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Die AfD will als zweitgrößte Fraktion im Bundestag im Otto-Wels-Saal ihre Sitzungen abhalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Der Saal steht der Partei nicht zu.

Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion auf die Zuteilung eines Fraktionssaals im Bundestag ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht in Karlsruhe sah keine Verletzung von Rechten der Fraktion. Der Ältestenrat hatte nach der Bundestagswahl entschieden, dass die SPD den Otto-Wels-Saal weiter nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion größer ist. Die Partei argumentierte beim Einreichen der Klage im Juli , dass durch die "unzureichende Größe des Sitzungssaals" ihre Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte "massiv eingeschränkt" würden. Die Ansicht der Fraktion, "der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl", teilte der Senat mit. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen, heißt es weiter . Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasse nicht das Recht auf einen bestimmten Sitzungssaal. SPD nur noch mit 120 Abgeordneten vertreten Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher die SPD, die seit der Wahl aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Für die SPD hat der Saal große symbolische Bedeutung. Dessen Name erinnert an den früheren Parteivorsitzenden Otto Wels . Er hatte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den berühmt gewordenen Worten begründet: "Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht." Alter FDP-Saal der AfD zugewiesen Der Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte nach langem Streit schließlich im Mai 2025 mit Mehrheitsbeschluss gegen die AfD entschieden. Die SPD konnte ihren Saal behalten, und der AfD wurde der frühere Sitzungssaal der FDP-Fraktion zugewiesen , der deutlich enger ist. Der Ältestenrat sei berechtigterweise davon ausgegangen, dass er durch Mehrheitsbeschluss über die Zuteilung der Säle entscheiden kann und kein Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke gilt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung des Rates verletzte die AfD auch nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung. Er durfte davon ausgehen, dass der zugeteilte Saal für die Fraktionsgröße der AfD geeignet war.