Zeit 03.03.2026
17:36 Uhr

AfD: AfD-Bundestagsfraktion schließt Jan Wenzel Schmidt aus


Die AfD-Fraktion hat den Abgeordneten Schmidt im Zusammenhang mit Äußerungen zum Thema Vetternwirtschaft ausgeschlossen. Fraktionsvize Stefan Keuter behält seinen Posten.

AfD: AfD-Bundestagsfraktion schließt Jan Wenzel Schmidt aus
Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt ausgeschlossen. Das erfuhr die ZEIT aus Fraktionskreisen. Die Fraktion stimmte einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze zu, wie ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Darin sei ihm fraktionsschädigendes Verhalten vorgeworfen worden. Hintergrund ist die Debatte über sogenannte Vetternwirtschaft in der AfD. Fraktionschef Tino Chrupalla hatte bereits mit einem Ausschluss gerechnet. Schmidt bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Reaktion als falsch. Reformbedarf werde nicht dadurch gelöst, dass man einzelne Personen zum Problem erklärt, teilte er mit. Er habe für strukturelle Verbesserungen und eine ehrliche Aufarbeitung geworben. Diese Debatte sei notwendig und dürfe nicht personalisiert werden. "Unabhängig vom Ausschluss werde ich weiterhin die inhaltlichen Ziele der AfD unterstützen und im Sinne unserer Wähler arbeiten. Der Partei bleibe ich politisch verbunden." Von 2022 bis Februar 2025 war Schmidt Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt. In der AfD heißt es, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Obendrein wird ihm angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben. Schmidt hatte die Kritik zurückgewiesen und stattdessen selbst Vorwürfe der Vetternwirtschaft an seine Parteikollegen in Sachsen-Anhalt gerichtet. Er kündigte auch an, Belege dafür vorzulegen. In einem Interview des rechten Portals Nius sprach er später von einer "Beutegemeinschaft". Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst. AfD-Spitze sieht Rufschädigung Die AfD Sachsen-Anhalt hatte bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt auf den Weg gebracht, dem sich die AfD-Bundesspitze anschloss. Solche Verfahren werden vor Parteischiedsgerichten verhandelt. Das Verfahren gegen Schmidt läuft noch. Der Abgeordnete habe der Fraktion mit seinen öffentlichen Äußerungen zutiefst geschadet, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann vor der entscheidenden Fraktionssitzung. "Er wollte maximal schädigen, er wollte sich rächen, weil er unterlegen ist in internen Rivalitäten, die es in allen Fraktionen, in allen Parteien gibt, um Ämter, um Geltung und so weiter." AfD-Fraktion zählt nun 150 Abgeordnete Schmidts Interview habe in seiner Gänze "massiv rufschädigende Auswirkungen" für die Fraktion und ihre Mitglieder gehabt, hieß es im Antrag der Fraktionsspitze zum Ausschluss Schmidts. "Die Ausführungen über vermeintliche oder tatsächliche interne Abläufe gehören nicht auf medialer Bühne ausgebreitet." Die AfD-Fraktion verliert mit dem Schritt den zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl im Februar vor einem Jahr und zählt nun noch 150 Abgeordnete. Im vergangenen Mai hatte der Baden-Württemberger Sieghard Knodel seinen Austritt erklärt, nachdem der Bundesverfassungsschutz die Gesamt-AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte, was er inzwischen nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung nicht mehr darf. Weitere Fälle in anderen Bundesländern AfD-Fraktionsvize Stefan Keuter darf derweil seinen Posten im Bundestag trotz der umstrittenen Beschäftigung seiner Freundin behalten. In einer Fraktionssitzung stellte Keuter eine Vertrauensfrage, die von einer klaren Mehrheit befürwortet wurde. Zuvor war Keuter wegen eines Berichts von t‑online in die Kritik geraten, wonach er seine Freundin in seinem Büro beschäftigte. Unter Druck der Fraktionsspitze gab er daraufhin seine Aufgabe als Personalchef ab, blieb aber im Fraktionsvorstand. Das sorgte intern für Kritik. Auch in anderen Bundesländern wurden weitere Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern auf Staatskosten in Abgeordnetenbüros anderer AfD-Politiker angestellt sind. In Niedersachsen schloss die AfD-Landesgruppe die Abgeordnete Martina Uhr wegen angeblicher Anstellung ihres Freundes und dessen Tochter aus, forderte sie zum Mandatsverzicht auf und drohte mit Ausschluss aus der Bundestagsfraktion. Ein entsprechender Antrag wurde bisher nicht gestellt; Uhr gibt an, dass ihr Mitarbeiter nicht ihr Partner sei. Bundestagsabgeordnete dürfen Familienangehörige, Ehepartner oder Ex-Partner nicht auf Steuerzahlerkosten anstellen. Das gilt nach Erläuterungen der Bundestagsverwaltung auch für sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften.