Zeit 19.01.2026
12:59 Uhr

(+) Volksverhetzung: So lässt sich der Kampf um die Freiheit nicht gewinnen


Wer hetzt, soll nicht mehr gewählt werden können – das planen SPD und Union. Es mag gut gemeint sein. Ist aber keine gute Idee.

(+) Volksverhetzung: So lässt sich der Kampf um die Freiheit nicht gewinnen
Wer das Volk verhetzt, soll in Zukunft nicht mehr vom Volk gewählt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium kurz vorm Jahreswechsel veröffentlicht hat. Zum "Schutz des Gemeinwesens" soll demnach der Volksverhetzungsparagraf erheblich verschärft werden. Geplant sind nicht nur höhere Strafen. Künftig sollen Gerichte dem Täter bei einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe auch das Recht entziehen können, sich zur Wahl zu stellen oder öffentliche Ämter zu bekleiden. Das mag gut gemeint sein. Ist aber keine gute Idee. Die Volksverhetzung, geregelt in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs, ist in den zunehmend hasserfüllten Debatten, die die Gesellschaft zerreißen, längst selbst zur Waffe geworden. Und zugleich beantworten die Strafgerichte die Frage immer uneinheitlicher, was genau eigentlich Volksverhetzung ist, welche Äußerungen also strafbar sind.