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28.01.2026
15:52 Uhr
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Wer abkassiert, fliegt raus: Mit klaren Worten verbietet der Bundesgerichtshof die Abzocke von Untermietern. Das Urteil bringt beliebte Feindbilder ins Wanken.

Wer in einer günstigen Mietwohnung lebt und meint, daraus Profit schlagen zu können, sollte es lieber gleich lassen. Der Idee, diese einfach mit fettem Aufschlag weiter zu vermieten und den Gewinn einzustreichen, hat der Bundesgerichtshof eine klare Absage erteilt. Abzocke von Untermietern ist verboten. Ist auch besser fürs Karma. Die Richter in Karlsruhe fällten ein Urteil in einem bemerkenswerten Fall. Bemerkenswert deswegen, weil er geeignet ist, gängige Feindbilder ins Wanken zu bringen und die auch medial oft verbreiteten Klischees von armen Mietern und gierigen Vermietern ins Wanken zu bringen. Miethai, das lernt man, kann jeder werden. Sogar ziemlich schnell.