|
03.02.2026
18:06 Uhr
|
Die Anwältin Helene Klaar erklärt, wie unehrlich man bei einer Scheidung sein darf. Und warum Frauen oft unterschätzen, was es heißt, mit Kindern wieder voll zu arbeiten.

Seit fünf Jahrzehnten vertritt die bekannte Wiener Anwältin Dr. Helene Klaar Menschen, die sich scheiden lassen wollen. Heute sprechen wir mit ihr über das Scheidungsverfahren und was einen vor Gericht erwartet. Alle Folgen unserer Serie "Vom Ende her gedacht" finden Sie hier. ZEITmagazin: Frau Klaar, Sie haben mal gesagt: Eine Aussage vor Gericht ist keine Gewissenserforschung und das Bezirksgericht Meidling nicht das jüngste Gericht. Heißt das, so genau muss man es mit der Wahrheit nicht nehmen? Helene Klaar: Natürlich soll man vor Gericht die Wahrheit sagen. Es besteht ja auch immer die Möglichkeit, dass man vereidigt wird, und eine falsche Parteienaussage unter Eid ist immer noch strafbar. Nebenbei: Eine falsche Zeugenaussage ist auch ohne Eid strafbar. Aber ich sage immer, die Wahrheit plus/minus zwei Prozent genügt.