|
25.11.2025
13:08 Uhr
|
Er soll eine junge Studentin getötet haben – und wurde dafür verurteilt, obwohl es keine objektiven Beweise gibt. Nun wurde Sebastian T. freigesprochen.

Im Herbst 2024 berichtete die ZEIT ausführlich über den Fall des Sebastian T. Der junge Mann war vom Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. T. sollte die 23 Jahre alte Studentin Hanna Wörndl getötet haben. Gegen ihn lagen jedoch lediglich Indizien vor, keine objektiven Beweise. Im April 2025 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies den Fall zurück an das bayerische Landgericht. Die Traunsteiner Richter mussten deshalb neu verhandeln. Im Juni 2025 wurde Sebastian T. bereits aus der Haft entlassen. Das Landgericht sah keinen dringenden Tatverdacht mehr. Ihren Beschluss begründet die Kammer damit, dass dem Hauptbelastungszeugen – einem ehemaligen Mithäftling, der T. schwer belastet hatte – laut eines neuen rechtspsychologischen Gutachtens jede Glaubhaftigkeit fehle. Schließlich wurde Sebastian T. am 25. November 2025 freigesprochen. Anlässlich dieses Vorgangs veröffentlichen wir das ZEIT-Dossier von Sabine Rückert hier erneut.