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15.12.2025
18:48 Uhr
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1949 wird die Todesstrafe in Westdeutschland abgeschafft, so steht es im Grundgesetz. Hinrichtungen gibt es danach trotzdem. Am Galgen sterben sieben Männer.

Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft – eigentlich, muss man sagen. Denn die letzten Hinrichtungen auf westdeutschem Boden fanden noch rund zwei Jahre später statt. Genauer: am 7. Juni 1951 im sogenannten Kriegsverbrechergefängnis Nr. 1, der heutigen Justizvollzugsanstalt Landsberg. An jenem Donnerstag werden im Abstand von 20 Minuten sieben Häftlinge zum Galgen geführt. "Letzte Worte der Verurteilten, Gebet des Priesters, Lossprechung", so wird sich der Anstaltsgeistliche später erinnern. Dann wird die Falltür geöffnet, und die Verurteilten stürzen in den Tod.