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01.12.2025
17:41 Uhr
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Die Koalition plant eine Gesetzesänderung: Ist ein Kitaplatz da, sollen Eltern in der Grundsicherung arbeiten müssen, sobald ihr Kind ein Jahr alt ist. Wem hilft das?

Bis jetzt ist es im Gesetz so geregelt: Menschen, die ein Kind unter drei Jahren betreuen und auf Grundsicherung angewiesen sind, gelten als "nicht verfügbar" für den Arbeitsmarkt. Sie werden vom Jobcenter nicht zu Maßnahmen gedrängt, bekommen keine Stellenangebote zugesandt. In einem Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium steht nun, dass die Bundesregierung dies ändern will. Nämlich so: "Der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (…) unter der Voraussetzung einer vorhandenen Betreuungsmöglichkeit in der Regel zumutbar ist, wird auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt." Wenn man einen Kitaplatz für sein einjähriges Kind findet, dann ist es auch zumutbar, eine Arbeit aufzunehmen, wenn das Kind ein Jahr alt ist.