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29.01.2026
19:37 Uhr
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Wer bei der Wohnungssuche wegen seines Namens diskriminiert wird, kann sich wehren, zeigt ein BGH-Urteil. Doch dadurch allein wird sich die bittere Realität nicht ändern.

Wer bei der Wohnungssuche diskriminiert wird, muss sich das nicht gefallen lassen. Wenn ein Makler eine Person wegen ihrer vermeintlichen Herkunft benachteiligt, haftet er dafür. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Betroffene können demnach Schadensersatz bekommen. Das war es aber auch schon mit den guten Nachrichten. Die 3.000 Euro, die der Makler in diesem Fall zahlen muss, können den Rassismus, den Menschen wie die Klägerin in Deutschland erfahren, kaum aufwiegen. So abscheulich die Sache ist: Die Diskriminierung und Ausgrenzung von Wohnungssuchenden wegen ihres Namens oder anderer Merkmale ist eine bittere Realität. Das BGH-Urteil dürfte daran wenig ändern. Zu tief sitzt der Rassismus in der deutschen Gesellschaft, zu kaputt ist der Wohnungsmarkt.