Ein nächtlicher Verkehrsunfall in Heide (Kreis Dithmarschen) sorgt für Aufsehen: Ein 12-jähriger Junge hat ohne Begleitung den Pkw seines Vaters genommen und dabei mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt. Nach Angaben der Polizei stand das Kind unter Alkoholeinfluss. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Der Unfall ereignete sich in der Nacht zu Freitag um 01:33 Uhr in der Klaus-Harms-Straße. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr der Junge mit einem Ford in Richtung Hermann-Löns-Straße. Dabei passierte das Fahrzeug zunächst mehrere am rechten Fahrbahnrand abgestellte Autos, bevor es schließlich gegen einen parkenden Transporter prallte. Beim anschließenden Zurücksetzen kam es zu weiteren Kollisionen: Der Ford beschädigte zusätzlich einen Renault sowie einen weiteren Transporter. Zeugen beobachteten nach dem Zusammenstoß, wie drei Kinder von der Unfallstelle wegliefen. Die umgehend eingeleiteten Ermittlungen führten die Beamten schließlich zu einem 12-jährigen Jungen, den sie zuhause antrafen. Dort räumte das Kind die Fahrt ein. Der Junge war nach Polizeiangaben bislang noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Halter des Fahrzeugs ist sein Vater. Im Wagen befanden sich nach aktuellem Stand zwei Mitfahrer im Alter von 14 und 15 Jahren. Auch sie wurden nach Abschluss der Maßnahmen ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Ein Atemalkoholtest bei dem 12-Jährigen ergab einen Wert von 0,45 Promille. Vorfall ohne direkte Konsequenzen Strafrechtlich bleibt der Vorfall ohne direkte Konsequenzen für den Jungen. Kinder unter 14 Jahren gelten in Deutschland als nicht strafmündig. Aus diesem Grund verzichteten die Einsatzkräfte in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Itzehoe auf weitergehende strafprozessuale Maßnahmen wie eine Blutentnahme. Die Strafunmündigkeit bedeutet jedoch nicht, dass der Vorfall folgenlos bleibt: Zivilrechtliche Ansprüche, etwa im Zusammenhang mit entstandenen Schäden, bleiben davon unberührt. Der Fall wirft zugleich Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen. Wie das Kind Zugriff auf das Fahrzeug erhielt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. In vergleichbaren Situationen kann die Frage der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten eine Rolle spielen. Unabhängig davon macht der Vorfall deutlich, welches Gefahrenpotenzial entsteht, wenn Minderjährige Fahrzeuge führen – selbst bei vergleichsweise niedrigen Alkoholwerten. Dass der Unfall glimpflich endete und niemand verletzt wurde, dürfte vor allem glücklichen Umständen geschuldet sein. Die entstandenen Sachschäden an mehreren Fahrzeugen zeigen jedoch, wie schnell jugendlicher Leichtsinn und mangelnde Kontrolle über den Zugang zu Autos zu gefährlichen Situationen führen können.