Welt 02.01.2026
09:11 Uhr

Zahl der toten Pferde bei Turnieren stark angestiegen


In den drei olympischen Pferdesport-Disziplinen gibt es einige Risiken. Manche Wettbewerbe enden für die Tiere tödlich. Nun hat der Reit-Weltverband Zahlen für das vergangene Jahr vorgelegt. Der Anstieg der tragischen Fälle ist deutlich – und es gibt darüber hinaus eine Dunkelziffer.

Zahl der toten Pferde bei Turnieren stark angestiegen

Die Zahlen sind äußerst betrüblich, aus Sicht von Tierschützern sogar dramatisch. Bei internationalen Reitturnieren sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Pferde gestorben als im Jahr davor. Das geht aus der Statistik des Weltverbandes FEI (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/springreiten/) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 23 Pferde sind nach Angaben des Verbandes im abgelaufenen Jahr bei internationalen Turnieren in den drei olympischen Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit gestorben. 2024 waren es insgesamt 15. Jeweils elf Pferde starben bei Vielseitigkeitsveranstaltungen und bei Springturnieren. In der Dressur gab es nur einen Fall. Im Gegensatz zu 2024 gab es keinen tödlichen Unfall mit einem Menschen. Nicht bekannt ist die Zahl der Todesfälle bei nationalen Turnieren. Die Dunkelziffer dürfte deswegen noch größer sein. Der Anteil tödlicher Unfälle bei Vielseitigkeitspferden war nach FEI-Angaben in den vergangenen Jahren dank verbesserter Sicherheitsmaßnahmen gesunken. Im abgelaufenen Jahr gab es allerdings eine deutliche Steigerung von zwei auf elf Fälle. „Blut hat im Pferdesport nichts zu suchen“ Unterdessen ist seit 1. Januar trotz des Widerstands mehrerer nationaler Verbände von der FEI der Artikel 241.3.30. bei den Springreitern geändert worden, den alle nur die „Blut-Regel“ nennen. Bisher galt: Blutet ein Springpferd vor oder während eines Wettkampfes, folgt automatisch das Ausscheiden. Das ist ab dem diesem Jahr anders. Bei Dressurprüfungen gilt hingegen weiterhin die strenge Regelauslegung. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hatte sich gemeinsam mit anderen vorwiegend europäischen Verbänden gegen die Abschwächung der Regel ausgesprochen, konnte sich aber nicht durchsetzten. „Ich halte das für einen klaren Fehler“, sagte FN-Präsident Martin Richenhagen zur Regeländerung.: „Blut hat im Pferdesport (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/pferdesport/) nichts zu suchen.“ Klar ist: In den kommenden Monaten wird von den Stewards und Tierärzten, aber auch von Tierschützern (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article694ea487addec4565ab8e400/circus-krone-ploetzlich-geht-das-licht-aus-tierschuetzer-stoeren-vorstellung.html) noch genauer hingeschaut. Bundestrainer Otto Becker rät zu Gelassenheit. „Das ist jetzt so beschlossen, schauen wir, wie es funktioniert“, sagte der langjährige Weltklasse-Springreiter. „Wir müssen jetzt den Stewards und Tierärzten eine Chance geben, das sind ja erfahrene Leute.“ Abonnieren Sie WELTMeister bei Spotify, (verlinkt auf https://open.spotify.com/show/7CX3rSNRL11YEnW7IzkWIS?si=82f337b82c6b4e32&nd=1&dlsi=56417d9ce6fc406c) Apple Podcasts (verlinkt auf https://podcasts.apple.com/de/podcast/weltmeister/id1852960967) oder direkt per RSS-Feed. (verlinkt auf https://weltmeister.podigee.io/feed/mp3) Konkret sieht die neue Regel wie folgt aus: (verlinkt auf https://www.welt.de/sport/article69525259ba368aa0126a5d19/springreiten-jetzt-tritt-die-hoechst-umstrittene-blut-regel-in-kraft.html) Leicht blutende Pferde dürfen starten, wenn sie eine tierärztliche Untersuchung bestanden haben. Anstelle des Ausscheidens tritt eine Verwarnung, „die immer dann ausgesprochen wird, wenn Blut am Pferd festgestellt wird, das durch Ausrüstung oder durch Einwirkung des Athleten oder der Athletin entstanden ist“, wie es in einer Erklärung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) heißt: „Dies gilt für jeden Zeitpunkt während der Prüfung, einschließlich der Vorbereitung und der Kontrollen im Anschluss.“ Erhält ein Reiter innerhalb von zwölf Monaten zwei dieser Warnungen, folgt laut Artikel 259 des nun gültigen Reglements automatisch eine einmonatige Sperre. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Schweizer Franken.