Vor dem Landgericht Hamburg beginnt am kommenden Freitag der Prozess gegen einen heute 21-Jährigen, der unter dem Pseudonym „White Tiger“ schwerste Straftaten im Internet begangen haben soll. Die Hauptverhandlung findet vor einer Jugendkammer statt und ist nicht öffentlich; Termine sind bis Ende 2026 angesetzt. Die Anklage bündelt Vorwürfe von außergewöhnlichem Gewicht: 204 Taten, darunter ein vollendeter und fünf versuchte Morde in mittelbarer Täterschaft, Sexualdelikte sowie Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Die Taten sollen zwischen 2021 und 2023 begangen worden sein, mehr als 30 Kinder und Jugendliche gelten als Opfer. Neben der Schuldfrage rückt die Vorgeschichte in den Fokus. Nach übereinstimmender Berichterstattung wurde „White Tiger“ bereits 2021 in Hamburg bekannt. Auf Grundlage eines Hinweises aus den USA kam es zu Ermittlungen, der damals minderjährige Verdächtige wurde vernommen. Das Verfahren wegen des Verdachts auf Besitz jugendpornografischer Aufnahmen wurde später wegen Geringfügigkeit eingestellt. Heute gehen Ermittler davon aus, dass der Angeklagte bereits zu diesem Zeitpunkt Straftaten begangen hatte. Festgenommen wurde er jedoch erst im Juni 2025 – rund drei Jahre und sieben Monate später. Diese zeitliche Lücke löst Fragen aus: Wurden frühe Hinweise richtig eingeordnet, und wurden die Möglichkeiten staatlichen Handelns konsequent genutzt? Für Jan Hieber, den Leiter des Hamburger Landeskriminalamts, ist diese Debatte nicht neu. In einem Gespräch mit WELT AM SONNTAG ordnet er den Fall in einen größeren Zusammenhang ein. Immer wieder gebe es sehr unterschiedliche Ereignisse – er nennt unter anderem Brokstedt, Delböge, den Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof sowie Fälle in Magdeburg, Regensburg, Solingen und Mannheim -, bei denen im Nachhinein rekonstruiert werde, was Behörden bereits wussten. Daraus entstehe regelmäßig die Frage: Warum hat der Staat nicht früher gehandelt? Gemeinsam sei diesen Fällen, so Hieber, ein strukturelles Dilemma. Hinweise und Auffälligkeiten seien vorhanden, lägen aber oft unterhalb klarer strafrechtlicher Schwellen. Klassische Polizeilogik, die auf abgeschlossene Taten und formale Zuständigkeiten ausgerichtet sei, stoße hier an Grenzen. Gerade der Fall White Tiger hat zudem gezeigt, dass bei einer routinemäßigen Abarbeitung schnell solche Hinweise übersehen werden können, die die Ermittler nicht „auf dem Schirm“ haben. Denn 2021 konnte in der Polizei kaum jemand etwas mit auf verbrecherische Netzwerke hindeutende Kürzel wie „764“ oder „CVLT“ anfangen, die heute die Alarmglocken schrillen lassen. Hieber beschreibt einen Wandel kriminalpolizeilicher Arbeit, der zwar seit Jahren im Gang sei, aber noch lange nicht abgeschlossen. „Ganz traditionell ist Kriminalpolizei so eingestellt, dass sie sagt: Wir klären Straftaten auf“, sagt er. Dieses Selbstverständnis reiche heute nicht mehr aus. Gefahrenabwehr, Gefahrenvorsorge und Verhütung von Straftaten seien längst Teil des kriminalpolizeilichen Auftrags und gewinnen immer mehr an Bedeutung. Rückblickend beschreibt er die frühere Logik als begrenzt: Welche Straftat liegt vor – und was kann der Staat daraufhin tun? „Kann ich ihn einsperren oder kann ich ihn nicht einsperren? Das war sehr, sehr mager.“ Heute müsse stärker gefragt werden, welche Gefahr von einer Person ausgehe und wie die minimiert werden kann – auch dann, wenn strafrechtlich noch keine harten Eingriffe möglich seien. Umgang mit sogenannten „Gefahrenüberhängen“ Zentral ist für Hieber der Umgang mit sogenannten „Gefahrenüberhängen“. Gemeint sind Konstellationen, in denen Hinweise, Muster oder Verhaltensauffälligkeiten auf ein erhebliches Risiko hindeuten, dieses Risiko aber nicht mit dem formalen Abschluss eines Strafverfahrens verschwindet. „Es kann nicht ausreichen zu sagen: Die Akte ist vom Tisch“, betont Hieber. Gerade bei der Übergabe an die Staatsanwaltschaft müsse präsent bleiben, ob „tatsächlich ein Gefahrenüberhang drin“ sei, der weitere Aufmerksamkeit und schnelle Entscheidungen erfordere. Hinzu komme ein strukturelles Problem: Polizeiarbeit sei historisch stark in spezialisierten Zuständigkeiten organisiert – Staatsschutz, Beziehungsgewalt, Top-Täter, Sexualstraftäter. „Wenn man so will, sind das alles Silos, nebeneinander“, sagt Hieber. Gefährliche Personen könnten gerade dann entgleiten, wenn niemand den Gesamtblick habe. Um diese Lücke zu schließen, habe das LKA Strukturen ausgebaut, die Informationen bündeln und Risiken systematisch bewerten sollen. Das bedeute nicht nur organisatorische Veränderungen, sondern eine „Kulturveränderung“. Ermittler seien darauf konditioniert, „ihren Fall“ bis zur Anklage zu bringen. Ein Vorgang bewusst zurückzustellen, um sich einem möglicherweise gefährlicheren Sachverhalt zu widmen, sei „nicht einfach“, aber notwendig. Zugleich sei klar: Mehr Gefahrenmanagement bedeute zwangsläufig Umpriorisierung. Wenn Gefahren für Leib und Leben auf der einen Seite stünden und Massen- oder Kleinkriminalität auf der anderen, sei sein Maßstab eindeutig: „dass Menschen nicht zu Schaden kommen“. Grundlegender Perspektivwechsel Der Umgang mit Gefahrensachverhalten bedeutet für Hieber einen grundlegenden Perspektivwechsel. Nicht mehr allein die begangene Tat steht im Zentrum, sondern die Bewertung von Risiken. Ganzheitliche Fallbetrachtung ist dafür der neue Begriff. Hinweise, Auffälligkeiten und Gefahrenüberhänge müssten systematisch gebündelt, fortgeschrieben und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg betrachtet werden. Verantwortung ende nicht mit dem Abschluss eines Ermittlungsverfahrens. Das erfordere neue Strukturen, enge Zusammenarbeit mit Justiz und Gesundheitswesen und eine klare Prioritätensetzung zugunsten des Schutzes von Leib und Leben. Garantien gebe es dennoch nicht. „Wir werden nicht jeden Fall verhindern können“, sagt Hieber. Absolute Sicherheit sei eine Illusion. Entscheidend sei, bekannte Risiken nicht aus formalen Gründen aus dem Blick zu verlieren und Mechanismen zu stärken, die Informationen zusammenführen. In Hamburg wird ein solcher Ansatz auch behördenübergreifend verfolgt, etwa im „Hamburger Netzwerk für personenbezogenes Risikomanagement“. Der Prozess gegen „White Tiger“ wird vor Gericht entschieden. Die Fragen, die der Fall aufwirft, reichen jedoch darüber hinaus: Es geht um Zuständigkeiten, Prioritäten – und darum, wie Polizeiarbeit unter digitalen Bedingungen Gefahren früher erkennt, ohne sich in der klassischen Logik von Tat, Verfahren und Abschluss zu erschöpfen.