Kaum ein politisches Ereignis des vergangenen Jahres beschäftigt Hamburg so anhaltend wie die beiden Volksentscheide vom 12. Oktober. Der „Hamburger Zukunftsentscheid“ wurde angenommen und verpflichtet die Verwaltung, den Weg zur Klimaneutralität spürbar zu beschleunigen. Der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ verfehlte das Quorum, bleibt politisch jedoch auf andere Weise präsent. Inzwischen liegen die Rechenschaftsberichte beider Initiativen vor. Sie zeichnen ein präzises Bild der finanziellen Kräfte, die hinter den Kampagnen standen, und sie machen sichtbar, in welchem Maße wenige Unterstützer die Initiativen monetär getragen haben. Viele dieser Zuwendungen stammen nicht aus Hamburg. Am Donnerstag befasste sich der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft mit den Berichten. Dabei wurde deutlich, dass zentrale Regelungen der Volksgesetzgebung zur Diskussion stehen. Die Initiative zum Grundeinkommen sammelte nahezu 900.000 Euro ein, jedoch nur einen kleinen Teil davon in Hamburg. Einen erheblichen Anteil finanzierte die Stiftung des verstorbenen DM-Gründers Götz Werner, ergänzt um große Einzelspenden. Zwar hatten die Unterstützer schon vorher die Grundeinkommens-Idee unterstützt. Anders als zum Thema des Volksentscheids hatten die meisten bisher jedoch keinerlei Nähe zu Hamburg gezeigt. Das Bild einer breiten Bürgerbewegung wurde dadurch überlagert von dem Eindruck einer Kampagne, die stark von einzelnen finanzkräftigen Akteuren geprägt war. Das Quorum wurde nicht erreicht, weil das Thema offenbar nicht verfing. Doch es hätte auch anders laufen können. So wie beim Zukunftsentscheid, dem die Mehrheit der abstimmenden Hamburger ihre Zustimmung gab. Doch auch hier zeigt die Rechenschaftslegung eine deutliche Struktur. Die teils prominenten Unterstützer, die öffentlich für das Anliegen warben, kamen zwar fast ausschließlich aus Hamburg. Spenden aus dem Ausland sorgen für Kritik Aber der finanzielle Rückhalt und die organisatorische Unterstützung stammten weitgehend aus einem professionell aufgebauten Netzwerk von Klimaorganisationen und Stiftungen. Mehr als 338.000 Euro kamen allein aus der Campact Struktur, die bundesweit Initiativen unterstützt. Die Unterlagen nennen zudem Spenden aus dem Ausland, etwa aus Norwegen und den Niederlanden. Die Berichte werfen deshalb die grundsätzliche Frage auf, wie stark externe Mittel direktdemokratische Verfahren einer einzelnen Stadt prägen dürfen. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) mahnt, diese Befunde müssten ernst genommen werden. „Die Freie und Hansestadt Hamburg lebt vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Volksinitiativen sind Ausdruck einer aktiven, informierten und vielfältigen Stadtgesellschaft, die sich einmischt und Verantwortung übernimmt.“ Zugleich betont sie: „Volksgesetzgebung sollte aber nicht zum Mittel verdeckter Interessen werden können. Zugespitzt könnte sonst der Eindruck eines breiten zivilgesellschaftlichen Rückhalts entstehen, obwohl in Wahrheit finanzstarke Einzelpersonen oder Organisationen aus dem Ausland gezielt Einfluss nehmen.“ Veit unterstützt deshalb, was am Donnerstag im Verfassungsausschuss mehrere Fraktionen gefordert haben: Eine Reform der gesetzlichen Grundlagen. So könnten ausländische Finanzierung ausgeschlossen, große Zuwendungen früher und transparenter offenzulegen sein sowie die Rechenschaftspflichten der Initiativen deutlich geschärft werden. „Wer politischen Einfluss nimmt, muss sich an die gleichen demokratischen Spielregeln halten, die an Parteien angelegt werden“, sagt Veit. Frühzeitige und verlässliche Offenlegungspflichten seien „wichtig, um Transparenz sicherzustellen“, so die Bürgerschaftspräsidentin. Sie findet: Bereits vor einem Volksentscheid sollen Initiativen offenlegen, wie sie ihre Kampagne finanzieren – nicht erst Monate nach den Abstimmungen, wie es aktuell der Fall ist. Spenden könnten, angelehnt an das Parteiengesetz, ab 2500 Euro namentlich und bei großen Summen auch sofort veröffentlicht werden. Landeswahlleiter soll mehr Prüfrechte erhalten Die Landesabstimmungsleitung sollte das Recht erhalten, Unterlagen anzufordern, wenn Zweifel bestehen. „Mit der Volksgesetzgebung werden politische Themen auf Dauer verbindlich geregelt und Gesetze beschlossen. Deshalb müssen Einflussnahmen auf die Willensbildung der Stimmberechtigten öffentlich und nachvollziehbar sein.“ Auch André Trepoll, Vizepräsident der Bürgerschaft und verfassungspolitischer Sprecher der CDU, sieht Handlungsbedarf. Direkte Demokratie schaffe nur dann Vertrauen, wenn sie erkennbar aus der Stadtgesellschaft heraus getragen werde. Viele Hamburger hätten sich angesichts der intensiven – und offensichtlich teuren – Kampagnen gefragt, woher die Mittel stammten. Die Rechenschaftsberichte zeigten nun, dass erhebliche Summen „von Stiftungen und Unternehmen stammen, die nicht aus Hamburg und teilweise nicht einmal aus Deutschland kommen“. Beim Zukunftsentscheid habe ein einziger organisatorischer Akteur einen dominierenden Anteil des Budgets bereitgestellt. Trepoll fordert deshalb materielle Schranken für Spenden und eine deutlich frühere Transparenz. Ein weiterer Reformkomplex betrifft die Rolle staatlicher Stellen in den Verfahren der direkten Demokratie. Bürgerschaftspräsidentin Veit möchte klarstellen, dass Senat und Bürgerschaft Position beziehen dürfen. „Der Senat sollte in allen Stadien der Volksabstimmungsverfahren informieren und Stellung nehmen dürfen.“ Dabei müsse man sich an ein verfassungsrechtliches Sachlichkeitsgebot halten. Das sei aber nicht zu verwechseln mit einer erzwungenen Neutralität, die Einordnungen zu den Auswirkungen von Vorhaben einer Initiative unmöglich mache. Was Sachlichkeit bedeutet, erklärt sie ebenfalls: „Sachlich sind Statements, wenn sie den Abstimmungsgegenstand, seinen Inhalt, seine Tragweite und seine Folgewirkungen nachvollziehbar darstellen oder erläutern.“ Der Bürgermeister fühlte sich zum Schweigen gezwungen Anlass dieser Teil einer Reform ist die Erfahrung aus dem Herbst, als die Exekutive annahm, sie müsse sich vollständig neutral verhalten und sich deshalb nicht klar äußerte. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bezeichnete dies später als Schwäche des bestehenden Rahmens. Er müsse in Grundsatzfragen klar Stellung beziehen können, solange dies sachlich geschehe. Auch Trepoll fordert eine klare Abgrenzung zwischen Sachlichkeit und Neutralität. Der Widerspruch zwischen Schweigen im Amt und deutlicher Positionierung im parteipolitischen Kontext habe das Verfahren verkompliziert – und es hat zu einer aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgericht geführt. Teile der Initiative zum Grundeinkommen haben das Gericht angerufen, unter anderem weil sie überzeugt sind, Senatsmitglieder hätten durch Äußerungen unzulässig Einfluss auf den Volksentscheid genommen. Carola Veit beschreibt die Reformüberlegungen als „Stärkung der direkten Demokratie“. Volksinitiativen stießen nicht nur Debatten an, sie könnten mit Volksentscheiden auch Gesetze schaffen. „Die Regeln für Finanzierung und Kommunikation müssen auf Höhe der Zeit sein.“ Transparenz und Integrität seien Voraussetzungen dafür, dass dieses Instrument wirke. Trepoll richtet den Blick schließlich auf das Zustimmungsquorum. Er stellt infrage, ob die derzeitige Schwelle von 20 Prozent weiterhin ausreichend ist oder ob – wie in mehreren Bundesländern – höhere Anforderungen notwendig wären, insbesondere bei Vorhaben von großer Tragweite. Für ihn gehört diese Frage zu der grundlegenden Überlegung, wie die direkte Demokratie gestärkt werden kann. Redakteurin Julia Witte genannt Vedder (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/julia-witte/) arbeitet in der Hamburg-Redaktion (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/) von WELT und WELT AM SONNTAG. Seit 2011 berichtet sie über Hamburger Politik (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/hamburg-politik/) . Einer ihrer Schwerpunkte ist die Berichterstattung über die Hamburgische Bürgerschaft.