Welt 11.02.2026
12:39 Uhr

Verurteilter Vergewaltiger wieder auf freiem Fuß, weil der Richter einen Formfehler machte


Er soll seine Ex-Frau bedroht, geschlagen und missbraucht haben. Dafür wurde Mahmood D. vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Dennoch ist der gebürtige Afghane wieder auf freiem Fuß.

Verurteilter Vergewaltiger wieder auf freiem Fuß, weil der Richter einen Formfehler machte

Eine Frau aus Berlin lebt – schon wieder – in Angst und hat Polizeischutz bekommen, weil ein Urteil gegen ihren langjährigen Peiniger nicht umgesetzt werden kann. Das berichtet der Berliner „Tagesspiegel“ (verlinkt auf https://www.tagesspiegel.de/berlin/justizpanne-um-gefahrlichen-vergewaltiger-in-berlin-verurteilter-kommt-trotz-hohem-hafturteil-frei--weil-ein-richter-akten-verschleppte-15237980.html) über den Fall Mahmood D. Der heute 27 Jahre alte gebürtige Afghane soll seine Ex-Partnerin mehrfach vergewaltigt, sie geschlagen und schwer misshandelt haben. Deswegen wurde er rechtskräftig verurteilt. Im Juni 2025 wurde dem Medienbericht zufolge eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten gegen ihn verhängt. Auch die Nachrichtenagentur dpa berichtet über den Fall. Der Agentur zufolge wurde D. wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie wegen weiterer Gewaltdelikte gegenüber seiner ehemaligen Partnerin schuldig gesprochen. Nun aber ist Mahmood D. auf freiem Fuß. Schuld daran sei, so schreibt es auch der „Tagesspiegel“, eine „Panne in der Berliner Justiz“. Der Grund ist eine Formalie, die gravierende Auswirkungen hatte. Laut der Zeitung hatte der Vorsitzende Richter am Landesgericht Berlin nach der mündlichen Verkündung nämlich kein Verhandlungsprotokoll erstellt. Dies führte dazu, dass das Urteil gegen Mahmood D. nicht rechtswirksam zugestellt werden konnte. Formfehler hatte gravierende Auswirkungen Die Nachrichtenagentur dpa stellt den Fall folgendermaßen dar: Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin im Juni 2025 seien die gesamten Protokolle zu den 33 Verhandlungstagen nicht rechtzeitig fertig geworden. Dies wiederum verstößt nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts gegen das „Beschleunigungsgebot“, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Darum wurde der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen – die dpa nutzt eine andere Altersangabe – aufgehoben und der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen. Auch der „Tagesspiegel“ meldet unter Verweis auf eine Sprecherin des Kammergerichts, dass der gegen D. gültige und durch das Urteil verlängerte Haftbefehl am 19. Januar aufgehoben wurde. D.‘s Anwälte hatten zudem Revision eingelegt, so dass das Strafurteil noch nicht rechtskräftig ist. Auch die Revision konnte wegen der nicht fertig gestellten Protokolle nicht vorangetrieben werden. Das kritisierten die Anwälte des Afghanen und beschwerten sich beim Kammergericht – erfolgreich. Nach mehr als eineinhalb Jahren im Gefängnis kam der Mann auf freien Fuß. Verantwortlicher Richter aktuell nicht mehr im Dienst Für die Ex-Partnerin – die ihn 2024 angezeigt hatte, wofür er „Rache“ geschworen haben soll – besteht eine akute Gefährdungslage, weil der Mann weiterhin als gefährlich eingestuft wird. Wie der „Tagesspiegel“ in seiner Recherche weiter schreibt, sei die „Strafakte des Afghanen und das Ausmaß der Gewalt nur schwer erträglich“. Über einen Zeitraum von zwei Jahren (von 2022 bis 2024), soll der Afghane seiner Ex-Frau immer wieder aufgelauert, sie geschlagen, gefoltert und vergewaltigt haben. Dennoch schaffte sie es, sich Ermittlern anzuvertrauen. Festgenommen wurde D. im Mai 2024. Das Berliner Landeskriminalamt habe wegen der akuten Gefährdungslage für das Opfer reagiert und die Frau an einen „sicheren Ort“ verbracht. Geprüft werde auch, ob D. nun wenigstens mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden könnte. Auch eine Abschiebung nach Afghanistan werde demnach erwogen. Laut „Tagesspiegel“ sei das Entsetzen in Justizkreisen über den Fehler des Richters groß. Der Richter, der die Protokolle nicht fertigstellte, leide allerdings auch an einer Suchterkrankung, wie der Zeitung aus mehreren Quellen berichtet wurde. Deshalb sei er seiner Arbeit in diesem Fall nicht fristgerecht nachgekommen. Seit Mitte Dezember habe sich der Jurist krankgemeldet und sei nicht im Dienst. Aktuell würden disziplinarische Maßnahmen gegen ihn geprüft. Die Nachrichtenagentur dpa hat zu dem Fall noch eine aktuelle Stellungnahme beim Kammergericht eingeholt. „Es handelt sich um einen absoluten Einzelfall, der mit der Situation des Kollegen zu tun hat und keine Rückschlüsse auf die Justiz zulässt“, wird eine Sprecherin zitiert. Zugleich erklärte sie, dass die Freilassung des Mannes nichts mit dessen Verurteilung zu tun hat. Sollte das Urteil von Juni 2025 rechtskräftig werden, müsse der rechtskräftig Verurteilte die Haftstrafe antreten.