Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein Verfahren gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/bjoern-hoecke/) wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates eingestellt. Die Ermittlungsbehörde verwies darauf, dass Höcke vom Landgericht Halle bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt wurde. „Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht“, teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit. Zuerst hatte das Nachrichtenportal „t-online“ über die Einstellung des Verfahrens berichtet. (verlinkt auf https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101456742/bjoern-hoecke-volksverhetzung-prozess-fuer-thueringens-afd-chef-rueckt-naeher.html) Den Angaben der Staatsanwaltschaft Gera zufolge wurde die Entscheidung, von einer Verfolgung in dem Verfahren abzusehen, bereits Mitte Dezember 2025 getroffen. Bei dem Verfahren ging es um eine Rede von Höcke, die er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 in Gera hielt. Wie „t-online“ berichtet, (verlinkt auf https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101456742/bjoern-hoecke-volksverhetzung-prozess-fuer-thueringens-afd-chef-rueckt-naeher.html) hatte Höcke Deutschland damals als „fremdbestimmt“ dargestellt. Das Land werde von einer „raumfremden Macht“ (also den USA) in einen Krieg getrieben. Deutschland sei „Brückenkopf“ eines „Regenbogenimperiums“, das „Masseneinwanderung“ forciere, Nation und Familie zerstöre und „unsere Kinder“ angreife, zitiert „t-online“ einzelne Passagen. Der Clip wurde später von Höckes Kanal gelöscht, sei aber im Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg genannt. Ermittelt wurde aufgrund des Verdachts der Verunglimpfung des Staates. Die Staatsanwaltschaft Gera begründete die Einstellung des Verfahrens auch damit, dass im Falle einer Verurteilung mit den Strafen der Urteile vom Landgericht Halle eine Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen. Höcke war wegen der Verwendung der SA-Losung zu Geldstrafen in Höhe von 100 Tagessätzen und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig. Juristischer Ärger steht Höcke in Zukunft dennoch ins Haus. Seit Februar 2024 ist bekannt, dass der AfD-Politiker sich noch wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten muss. (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article249969360/Vorwurf-der-Volksverhetzung-AfD-Politiker-Hoecke-muss-vor-Gericht.html)