Welt 21.01.2026
10:21 Uhr

Verbraucher watschen in Umfrage Milka-Produzent Mondelez ab


Weniger Gramm, dafür aber teurer: Diese Milka-Entwicklung fiel den Verbrauchern bei einer Umfrage zur „Mogelpackung des Jahres“ besonders negativ aus. Die Beteiligung war diesmal besonders hoch.

Verbraucher watschen in Umfrage Milka-Produzent Mondelez ab

Die „Mogelpackung“ des Jahres aus Verbrauchersicht ist die Milka Alpenmilch Schokolade. In einer Online-Abstimmung fielen zwei Drittel der Stimmen auf das Produkt aus dem Hause Mondelez, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Mittwoch mitteilte. Die Schokoladentafel wurde Anfang des Jahres 2025 dünner und gleichzeitig teurer: Die Füllmenge pro Tafel sank von 100 auf 90 Gramm, der Preis stieg von 1,49 auf 1,99 Euro. Mittlerweile ist das Produkt aber in vielen Rabattaktionen auch wieder günstiger in den Supermärkten zu haben, der Preis ließ sich offenbar an den Kassen so nicht durchsetzen. Auch bei früheren Abstimmungen dieser Art wurde Mondelez schon abgestraft. An der aktuellen Erhebung beteiligten sich laut Verbraucherzentrale so viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie seit sechs Jahren nicht mehr - 34.731 Menschen gaben ihre Stimme ab. Noch nie in der zwölfjährigen Geschichte der Wahl habe ein Produkt einen derart hohen Stimmenanteil erreicht. „Das Abstimmungsergebnis ist ein Denkzettel, wie man ihn deutlicher kaum geben kann“, erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Abstimmung hatte am 5. Januar begonnen, zur Auswahl standen die Milka-Schokolade, eine Backmischung von Dr. Oetker, ein Müsli von Kölln, ein Nudel-Fertiggericht von Knorr und Kaffeesticks von Jacobs. Die Auswahl basiert auf der „Mogelpackungsliste“ der Verbraucherzentrale, die Produkte auflistet, bei denen Hersteller oder Händler den Preis intransparent erhöht haben, meist durch geringere Füllmengen bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis. Die Verbraucherzentrale hatte Anfang September wegen der Milka-„Mogelpackung“ gegen den Hersteller Mondelez auch Klage vor dem Landgericht Bremen eingereicht und argumentiert, dass ein „deutlicher“ Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle. Verhandelt wird darüber im April. Die Verbraucherzentrale will juristisch geklärt wissen, ob die Füllmengenreduzierung „nicht nur ärgerlich, sondern auch irreführend“ war.