Bei der juristischen Aufarbeitung der Brandkatastrophe von Crans-Montana spielt die Rekonstruktion der Ereignisse eine wichtige Rolle. Nun allerdings wird bekannt, dass wesentliche Aufnahmen öffentlicher Überwachungskameras aus der Silvesternacht verschwunden sind. Und das, obwohl die Gemeinde über rund 250 Kameras im Ort verfügt. Doch die Polizei hat aus der Unglücksnacht am 1. Januar lediglich Videomaterial von Mitternacht bis 6 Uhr morgens gesichert. Alle übrigen Aufnahmen wurden nach einer Woche automatisch gelöscht – und damit auch der Vorlauf des Unglücks. Wie eine Recherche der „ Neuen Zürcher Zeitung (verlinkt auf https://www.nzz.ch/schweiz/crans-montana-die-video-ueberwachung-in-der-bar-stoppte-angeblich-just-vor-der-brandkatastrophe-und-die-gemeindepolizei-hat-bilder-von-mindestens-250-oeffentlichen-kameras-geloescht-ld.1922138) “ zeigt, forderte die Staatsanwaltschaft Wallis weitergehende Aufnahmen erst am 15. Januar an – zu spät, um die bereits gelöschten Daten noch zu sichern. Der zuständige Polizeikommandant teilte der Staatsanwaltschaft offenbar mit, er habe keinen Zugriff mehr auf das Material. Erschwerend bei der Sache: Die Opferanwälte sollen die Staatsanwaltschaft bereits frühzeitig aufgefordert haben, die Videoaufnahmen zu sichern, berichtet die „ Walliser Zeitung (verlinkt auf https://walliser-zeitung.ch/gemeinde-crans-montana-loeschte-ueberwachungs-videos/) “. Auch das Vorgehen der Polizei wirft Fragen auf: Bereits am 1. Januar hatte die Staatsanwaltschaft angeordnet, die Videoaufnahmen zu sichern und auszuwerten. Ein konkreter Zeitraum wurde nicht festgelegt. Das Polizeireglement sieht zwar eine automatische Löschung nach sieben Tagen vor, erlaubt aber ausdrücklich Ausnahmen für Ermittlungszwecke. Fraglich ist nun, warum dies nicht geschehen ist. Unklar ist zudem, warum Aufnahmen aus der Bar „Le Constellation“ selbst fehlen. Elf Kameras filmten demnach den Innen- und Außenbereich, brachen jedoch wenige Minuten vor Ausbruch des Feuers gleichzeitig ab. Der Betreiber erklärte bei seiner Befragung, das System habe sich aufgehängt und nicht mehr zurücksetzen lassen. Dabei ist bei vermuteten Straftaten eine verlängerte Aufbewahrungsfrist von bis zu 100 Tagen vorgesehen. Ob und wann Polizei oder Staatsanwaltschaft diese Regelung anwenden müssen, ist offenbar nicht eindeutig geregelt. Kaution wurde von „engem Freund“ aus Dubai gestellt Die fehlenden Aufnahmen werfen erneut ein Schlaglicht auf die Ermittlungen, die unter anderem von Italien stark kritisiert wurde. Nachdem der Betreiber der Bar gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, fordert das Land gemeinsame Ermittlungen. Unter anderem berichtet die italienische Zeitung „La Republicca“ (verlinkt auf https://www.repubblica.it/cronaca/2026/01/26/news/crans_montana_dossier_moretti_tre_incendi_nei_loro_locali_cauzione_dubai-425117929/) , dass die Kaution in Höhe von 200.000 Schweizer Franken aus Dubai überwiesen worden sei, angeblich von einem „anonymen Freund“. Das zuständige Gericht betonte, das Geld stamme von einem „engen Freund“. Außerdem sollen die Morettis, die sich in ihrem Chalet aufhalten, Kontakt zu Behördenvertretern haben. Darum warnen Opfer-Anwälte bereits vor möglicher Beeinflussung von Beweismitteln. Ferner berichtet die italienische Zeitung, dass es neben dem Feuer in der Silvesternacht bereits in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwei weitere Brände in Lokalen gegeben haben soll, die Moretti gehörten oder von ihm betrieben wurden. Dennoch blieben offenbar behördliche Sicherheitskontrollen aus. So will ein französischer Gast bereits vor zwei Jahren einen Entstehungsbrand an derselben schallabsorbierenden Decke dokumentiert haben, die in der Brandnacht Feuer fing. Damals konnte das Feuer noch rechtzeitig gelöscht werden. Auch die Konstruktion der Decke selbst stellt sich als problematisch heraus. Sie soll 2015 von Moretti eigenhändig angebracht worden sein – gemeinsam mit einem Arbeiter ohne regulären Arbeitsvertrag. Wegen dieses Falls wurde Moretti 2016 bereits wegen Schwarzarbeit verurteilt. In den aktuellen Vernehmungen verweigerte er die Nennung des Arbeiters und erklärte, er wolle ihn „schützen“. Die Staatsanwaltschaft versucht nun, den Mann ausfindig zu machen.