Welt 28.01.2026
18:25 Uhr

Streit um die Einordnung neuer staatsfeindlicher Strömungen


Die Hamburger AfD wollte eine Kategorie streichen lassen, mit der der Verfassungsschutz seit 2021 neue staatsfeindliche Strömungen erfasst. Die Debatte zeigte, wie sensibel der Umgang mit verschwörungsideologischen und anti-institutionellen Milieus geblieben ist.

Streit um die Einordnung neuer staatsfeindlicher Strömungen

Deutschland ringt seit einiger Zeit mit der Frage, wie neue extremistische Tendenzen am besten durch den Verfassungsschutz erfasst und bewertet werden. Ein aktuelles Beispiel dafür lieferte am Mittwoch die Hamburger Bürgerschaft. Dort nahm eine Debatte über einen Antrag der AfD einen unerwarteten Verlauf. Die AfD forderte, Hamburg solle den Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zum 1. Juli 2026 streichen und die betreffenden Fälle in klassische Extremismusbereiche überführen. Andere Bundesländer haben das bereits getan. Die Kritik der AfD: Der Bereich sei unscharf, rechtlich nicht definiert und habe das Potenzial, „zulässige Regierungskritik“ zu stigmatisieren; außerdem verfüge er in Hamburg nur über ein Potenzial von rund 30 bis 50 Personen, hieß es im Antrag. Der Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ war 2021 bundesweit eingeführt worden, weil sich während der Corona‑Proteste neue extremistische Strömungen gezeigt hatten, die weder eindeutig dem rechtsextremen oder linksextremen Spektrum noch dem Islamismus oder dem Reichsbürger‑Milieu zugeordnet werden konnten. Gemeint waren Personen, die Handlungen des Staates grundsätzlich ablehnten, demokratische Entscheidungen verächtlich machten oder dazu aufriefen, Anordnungen von Behörden und Gerichten zu ignorieren. Unter den Phänomenbereich fielen so etwa Teile der „Querdenker-Szene“. Bundesweit wurden den „Delegetimierern“ rund 1500 Personen zugeordnet, davon etwa 250 gewaltorientiert. Der Senat habe „längst gehandelt“ Während sich die AfD auf eine inhaltlich geführte Debatte vorbereitete und Fraktionschef Dirk Nockemann, von Haus aus Verwaltungsjurist, auf die Details einging, die aus Sicht seiner Fraktion den Phänomenbereich rechtlich bedenklich machte, überraschte schon die erste Gegenrede. Für die SPD ging Innenpolitiker Sören Schumacher ans Rednerpult und erklärte, der Phänomenbereich stehe in Hamburg „seit Mitte 25 nicht mehr in Anwendung“ und sei faktisch bereits abgeschafft. Der Senat habe „längst gehandelt“, das Landesamt für Verfassungsschutz habe die Kategorie eigenständig aufgegeben. Es sei also kein Eingreifen der AfD nötig, der Antrag obsolet. Diese Darstellung steht allerdings im Spannungsverhältnis zur letzten Senatsauskunft zu dem Thema. In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom September 2025 heißt es ausdrücklich, das Beobachtungsobjekt werde weiter bearbeitet. Zwar heißt es dort, die Zuordnung zu einem „Phänomenbereich“ sei lediglich eine interne Analysefrage; von einer Abschaffung oder Nichtanwendung ist in dem Dokument jedoch nicht die Rede. Eine Nachfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt zumindest, dass die Bezeichnung nicht mehr verwendet wird. „Der Phänomenbereich als solcher besteht seit Mitte 2025 nicht mehr“, sagte Daniel Perband, Pressesprecher des Amtes. Das Gesetz kenne den Begriff des Phänomenbereichs nicht, sondern nur Bestrebungen oder – bei Spionage – Tätigkeiten. „Im LfV hat sich nur die Bezeichnung der Bearbeitung geändert. Die Delegitimierung wird aktuell unter dem Begriff des verschwörungsideologischen Extremismus bearbeitet.“ Dadurch, so Perband, „wird aber dadurch kein Extremist weniger beobachtet“. Demokratie lebe von Streit und harter Kritik Für einen kurzen Moment wirkte auch CDU‑Innenexperte Dennis Gladiator überrascht. Wenn die CDU über die De-facto-Abschaffung informiert worden war, dann erst kurz vor der Sitzung. Denn die vorbereiteten Teile der Rede Gladiators gingen dezidiert auf die Hintergründe des Antrags ein. Gladiator warf der AfD vor, mit dem Antrag gezielt Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Regierungskritik sei selbstverständlich geschützt, sagte er, die AfD suggeriere jedoch, diese werde pauschal als verfassungsfeindlich eingestuft. Das sei eine bewusste Täuschung, die geeignet sei, Verunsicherung zu erzeugen. Auch die Grünen stellten den Antrag in einen grundsätzlichen Kontext. Die Demokratie lebe von Streit und harter Kritik, sagte Grünen‑Fraktionschefin Sina Imhof; verfassungsschutzrelevant werde es erst dort, wo aus Kritik „systematische Zersetzung“ werde. Der Verfassungsschutz müsse solche Tendenzen erkennen, ohne dass dies zulasten legitimer Kritik gehe. Für weitere Irritation sorgte AfD‑Fraktionschef Dirk Nockemann selbst. Er berichtete, er habe am Vortag beim Landesamt für Verfassungsschutz nachgefragt, ob die Kategorie noch existiere. Die Behörde habe ihm schriftlich mitgeteilt, dass sich die Innenbehörde am Tag der Debatte äußern werde, ohne den Status des Bereichs zu benennen. Auch wenn der Vorgang Nockemann – der Anfang der 2000er-Jahre selbst kurze Zeit Hamburgs Innensenator war – sichtlich verärgerte, begrüßte er die Tatsache, dass der Phänomenbereich offenbar nicht weiter als solcher besteht. „Dann erübrigt sich auch eigentlich alle Kritik an unserem Antrag“, teilte Nockemann gegen CDU und Grüne aus, „denn im Prinzip hat der Senator natürlich diesen Phänomenbereich abgeschafft, weil er alle Argumente teilt, die wir hier aufgeführt haben.“ Im Anschluss an die Debatte lehnte die Bürgerschaft sowohl eine Überweisung des Antrags in den Innenausschuss als auch den Antrag selbst ab.