Darf der das eigentlich? Diese Frage wird in Bezug auf Donald Trumps militärisches Vorgehen gegen den Iran aktuell vielfach gestellt – einerseits mit Blick auf das Völkerrecht (verlinkt auf https://www.welt.de/debatte/plus69a55d02cc6f44c0f4279e15/angriff-auf-iran-wenn-das-voelkerrecht-keine-antwort-mehr-gibt.html) , andererseits hinsichtlich der US-Verfassung und Gesetzgebung. Letzteres führt dazu, dass in den USA eine Debatte neu aufflammt, die seit Jahrzehnten immer wieder geführt worden ist: Wie genau der entsprechende Text der Gründerväter und Gesetzgeber zu verstehen sei, der an verschiedenen Stellen Raum für unterschiedliche Auslegungen in Bezug auf die Gewaltenteilung lässt? So legt Artikel 1, Absatz 8 der US-Verfassung fest, dass der Kongress die alleinige Befugnis zu Kriegserklärungen hat. Beim Verfassungskonvent der Vereinigten Staaten 1787 änderten die Gründerväter hierbei indes die ursprüngliche Formulierung „The Congress shall have Power ...To make War“ in „ ...To declare War“ ab. „Kriege zu erklären“ statt „Kriege zu führen“ – das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Denn daraus kann man ableiten, dass der US-Präsident auch ohne formelle Kriegserklärung beider Kammern des Parlaments das Recht hat, Militäreinsätze im Alleingang anzuordnen, wenn es die Lage erfordert, etwa um Bedrohungen und Angriffe abzuwehren. Zumal er gemäß Artikel 2, Absatz 2 der Verfassung der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Unklar blieb aber lange, in welchem Umfang der Präsident dabei agieren durfte, weshalb 1973 die „War Powers Resolution“ verabschiedet wurde. Insgesamt elfmal hatte der US-Kongress zuvor anderen Staaten den Krieg erklärt: 1812 gegenüber Großbritannien, 1846 Mexiko, 1898 Spanien, 1917 im Ersten Weltkrieg Deutschland und Österreich-Ungarn. Im Zweiten Weltkrieg 1941 Japan, Deutschland und Italien sowie 1942 Bulgarien, Ungarn und Rumänien. Dass es seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs keine formellen Kriegserklärungen der USA mehr gab, das Land gleichwohl aber eine Vielzahl kleinerer wie großer militärischer Konflikte austrug, lag auch an veränderten geopolitischen Gegebenheiten: Im Zeitalter des Kalten Kriegs gab es, anders als zuvor, eine Verwischung der klaren Grenze zwischen Krieg und Frieden. Es gab keinen „echten“ Frieden, sondern einen fortwährenden latenten Konflikt mit dem Ostblock. Die USA stationierten große Truppenkontingente dauerhaft im Ausland und banden sich in die neuen Institutionen der Vereinten Nationen und des westlichen Verteidigungsbündnisses Nato ein. Kein Krieg, sondern eine „internationale Polizei-Aktion“ Als US-Präsident Harry S. Truman 1950 ein militärisches Eingreifen in Korea (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article215723962/Koreakrieg-US-Streitkraefte-waren-siegessicher-doch-sie-tappten-genau-in-die-Falle.html) anordnete, ließ er sich dies mit einer UN-Resolution rechtfertigen, ohne sich um eine entsprechende Resolution des US-Kongresses oder um dessen formelle Kriegserklärung zu bemühen. Als Abgeordnete dieses Vorgehen infrage stellten, betonte die US-Regierung in einem Memorandum, bei dem Konflikt handele es sich nicht um einen Krieg, sondern um eine „internationale Polizei-Aktion“ zur Durchsetzung der UN-Resolution. Außerdem listete man dutzende Militäraktionen früherer US-Präsidenten auf, die ebenfalls ohne Autorisierung des Kongresses erfolgt waren, darunter Einsätze gegen Piraten auf den Weltmeeren. Der Kongress gab sich damit schließlich zufrieden und bewilligte die notwendigen Mittel – denn das Pentagon-Budget obliegt dem Kongress, nicht dem Präsidenten. Deswegen waren US-Präsidenten in der Regel bemüht, die Zustimmung des Kongresses zu Militäraktionen zu erhalten. So auch Lyndon B. Johnson, der nach dem Tonkin-Zwischenfall (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article252756292/Tonkin-Zwischenfall-Mit-einem-Torpedo-Scharmuetzel-begann-Amerikas-groesste-Niederlage.html) 1964 vom Kongress in der „Gulf of Tonkin Resolution“ autorisiert wurde, in Vietnam „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um jeden bewaffneten Angriff gegen US-Streitkräfte abzuwehren und weitere Aggression zu verhindern“. Als sich der Konflikt in Südost-Asien aber zunehmend ausweitete und in die Länge zog, bereuten immer mehr Abgeordnete diese weit gefasste Formulierung, und als die Kampfhandlungen auch unter Johnsons Nachfolger Richard Nixon (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article247287186/Richard-Nixon-Diese-Bastarde-Die-haben-mir-alles-weggenommen.html) weitergingen, obwohl die Tonkin-Resolution inzwischen aufgehoben worden war, verabschiedete der Kongress schließlich 1973 die „War Powers Resolution“. Nixon legte gegen diese sein Veto ein, wurde jedoch von einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Kongresses überstimmt. Die „War Powers Resolution“ sollte die präsidialen Befugnisse hinsichtlich Militäraktionen einhegen und eine ausreichende Beteiligung des Kongresses sicherstellen. So wurde unter anderem festgelegt, dass der Präsident den Kongress „konsultieren“ muss. Nach 60 Tagen sind die Kampfhandlungen zudem zu beenden, und nach weiteren 30 Tagen müssen die Truppen abgezogen sein, es sei denn, der Kongress hat in der Zwischenzeit eine Kriegserklärung abgegeben oder eine entsprechende Resolution verabschiedet. Da jedoch einige Passagen des Gesetzes eher ungenau formuliert sind (zum Beispiel, was genau unter „konsultieren“ zu verstehen ist), haben beide Seiten es immer wieder unterschiedlich ausgelegt, rhetorische Spitzfindigkeiten zum eigenen Vorteil inklusive. Auch nach dem Ende des Kalten Kriegs blieb die klare Grenze zwischen Krieg und Frieden verwischt, begann das Zeitalter „ asymmetrischer Kriege (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article148885756/Islamistischer-Terror-Ist-das-Krieg-Eine-Annaeherung-in-sechs-Schritten.html) “, etwa im Kampf gegen Drogen und den internationalen islamistischen Terror. Wiederholt ordneten US-Präsidenten seither Militärschläge an, ohne dafür Kongress-Resolutionen zu erhalten. Die Folge war oft heftiger Streit, ob sie dabei ihre Befugnisse überschritten hätten. So auch im aktuellen Fall, Donald Trumps ohne vorherige Zustimmung des Kongresses gestartete „Operation Epic Fury“. Sie sorgt für hitzige Debatten im US-Kongress. Zwar hat Außenminister Marco Rubio kurz vor Beginn des Waffengangs die „Gang of Eight“ informiert, also die achtköpfige Gruppe von Abgeordneten, die Zugang zu sensiblen Geheimdienstinformationen hat. Doch war und ist der Kongress damit ausreichend konsultiert? Das verneinen einige der Volksvertreter. Im Repräsentantenhaus traten der demokratische Abgeordnete Ro Khanna und sein republikanischer Kollege Thomas Massie sogar für eine öffentliche Abstimmung über eine Resolution in der kommenden Woche ein, um den Militärschlag zu stoppen. Doch Massie ist mit seiner Kritik eine Ausnahme unter den Republikanern. Viele Vertreter von Trumps Partei befürworten den Angriff gegen den Iran und verweisen auf dessen langjährige Atom- und Raketenprogramme, die eine militärische Reaktion rechtfertigten. Und selbst wenn eine Resolution gegen den Militärschlag verabschiedet würde, wäre sie eher symbolisch, denn Trump dürfte sein Veto dagegen einlegen. Der Kongress hätte, anders als im Falle Nixons 1973, voraussichtlich nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit, um das Veto außer Kraft zu setzen. Zu den Themenschwerpunkten von Martin Klemrath (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/martin-klemrath/) bei WELTGeschichte zählen Technikgeschichte, Zeitgeschichte, Kulturgeschichte und die Geschichte der USA.