Welt 06.02.2026
02:54 Uhr

„Schwerste Körperverletzungen“ – Dobrindt hat keine Einwände gegen Urteil für Maja. T.


Maja T. hat mehrere mutmaßliche Rechtsextremisten in der ungarischen Hauptstadt Budapest angegriffen und teils schwer verletzt. Deswegen wurde die Person in Ungarn zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Für Innenminister Dobrindt ist daran „nichts einzuwenden“.

„Schwerste Körperverletzungen“ – Dobrindt hat keine Einwände gegen Urteil für Maja. T.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Gefängnis durch ein ungarisches Gericht für zwangsläufig erklärt. „Maja T. gehört einer linksextremistischen Gruppe an, die andere Personen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und weiteren Waffen angegriffen hat“, sagte Dobrindt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Da haben schwerste Körperverletzungen stattgefunden. Eine Person erlitt einen Schädelbruch. Das muss zu einer Verurteilung führen.“ Dobrindt verteidigte das Gerichtsverfahren in Ungarn: „Und da diese Straftaten in Ungarn begangen worden sind, ist aus meiner Sicht gegen ein Verfahren und ein anschließendes Urteil in Ungarn nichts einzuwenden.“ Maja T., die als Junge geboren wurde und sich selbst als non-binär identifiziert, aus Deutschland wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren in Deutschland vor Gericht stehenden Beschuldigten im Februar 2023 mehrere mutmaßliche Rechtsextremisten in der ungarischen Hauptstadt Budapest angegriffen und teils schwer verletzt zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn für rechtswidrig erklärt. Laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft liegt eine verbindliche Garantieerklärung für eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland vor.