Welt 04.02.2026
19:13 Uhr

Sahra Wagenknecht befürwortet Streichung der Grundsicherung in Extremfällen


Wer eine zumutbare und existenzsichernde Arbeit ablehnt, soll nach Ansicht von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht seinen Anspruch auf Grundsicherung verlieren können. Gleichzeitig warnt sie vor pauschaler Stigmatisierung von Arbeitslosen.

Sahra Wagenknecht befürwortet Streichung der Grundsicherung in Extremfällen

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/sahra-wagenknecht/) hat sich für eine Kürzung und in Extremfällen auch für eine vollständige Streichung der Grundsicherung ausgesprochen, wenn Leistungsbezieher eine zumutbare und existenzsichernde Arbeit ablehnen. In der Talksendung „Meinungsfreiheit“ bei WELT TV sagte Wagenknecht: „Ja, ich finde, dass jemand eine zumutbare Arbeit, eine existenzsichernde zumutbare Arbeit, die ihm angeboten wird, auch annehmen muss.“ Diese Verpflichtung habe es bereits früher gegeben, erinnerte die ehemalige Parteivorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht. (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/buendnis-sahra-wagenknecht/) Das Arbeitslosengeld, insbesondere die frühere Arbeitslosenhilfe, sei stets daran geknüpft gewesen, angebotene zumutbare Arbeit anzunehmen. Neu sei aus ihrer Sicht allerdings, dass die Zumutbarkeitskriterien inzwischen deutlich abgesenkt worden seien. Zugleich warnte Wagenknecht davor, Arbeitslosigkeit pauschal mit mangelnder Arbeitsbereitschaft gleichzusetzen. Viele Betroffene seien nicht „faul“, sondern gar nicht arbeitsfähig – etwa aufgrund psychischer Erkrankungen oder von Alkoholismus. Zudem hätten Menschen, die heute ihren Arbeitsplatz in der Industrie verlören, „fast keine Chance, wieder einen zu finden“. Sollte es jedoch Fälle geben, in denen Grundsicherungsempfänger sich aus reiner Bequemlichkeit einer zumutbaren und existenzsichernden Beschäftigung verweigerten, hält Wagenknecht auch eine komplette Streichung der Leistungen für möglich. „Dann wäre es im Grunde schon so, dass er das Geld so nicht mehr weiterkriegt“, sagte sie. Voraussetzung sei jedoch, dass ein solcher Job tatsächlich angeboten werde und realistisch leistbar sei. „Verfassungsrechtlich ist das möglich, wenn eine existenzsichernde Arbeit angeboten wird. Aber die muss natürlich angeboten sein.“ Gerade daran habe sie Zweifel, so Wagenknecht weiter. Sie verwies auf Fälle, in denen alleinerziehenden Müttern Schichtarbeit nahegelegt worden sei, obwohl es keine entsprechende Kinderbetreuung gebe. Eine Kita, die Betreuung für Schichtarbeit anbiete, existiere in solchen Fällen nicht. Wagenknecht nennt Debatte über Leistungsverweigerer „vorgeschoben“ Insgesamt bezeichnete Wagenknecht die öffentliche Debatte über Leistungsverweigerer in der Grundsicherung als „vorgeschoben“. Es gebe Missbrauch, der sich mit mehr Kontrolle längst hätte eindämmen lassen. Sie sprach von „ganzen Clans, die davon leben“, Minijobs zu fingieren und anschließend Bürgergeld zu beziehen, wobei das Geld ins Ausland überwiesen werde. Solche Konstruktionen ließen sich verhindern, ohne pauschal Leistungsbezieher unter Verdacht zu stellen. Stattdessen würden einzelne Fälle von „Faulenzern“ in den Vordergrund gerückt, kritisierte Wagenknecht. Die Folge seien politische Entscheidungen, die vor allem Menschen träfen, die unverschuldet in Not geraten seien und nicht diejenigen, die das System gezielt missbrauchten.