Fast zwei Jahre nach Erscheinen des „Correctiv“-Berichts über das sogenannte Potsdamer Treffen (verlinkt auf https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/) gibt es noch immer juristischen Streit über die Recherche. Zuletzt hatte das Landgericht Hamburg zwei Klagen gegen das Portal sowie fünf Mitarbeiter abgewiesen. (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article694541f6ba368aa01269df17/potsdamer-treffen-gericht-weist-klagen-gegen-correctiv-ab-woertlich-wurde-nicht-ueber-vertreibung-gesprochen.html) Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im Januar 2024 hatte das Investigativ-Portal über eine Zusammenkunft von CDU- und AfD-Politikern, Unternehmern und dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner in einem Hotel in Potsdam berichtet. Die Teilnehmer hatten „nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“ geplant, fassten die Journalisten ihre Erkenntnisse damals zusammen. Der Veröffentlichung folgte eine große Protestwelle durch ganz Deutschland. Teilnehmer des Treffens, namentlich der Jurist Ulrich Vosgerau sowie der Initiator Gernot Mörig, hatten bestimmte Aussagen aus dem „Correctiv“-Text verbieten lassen wollen. Unter anderem ging es um die Einordnung, dass es bei dem auf dem Treffen vorgestellten Konzept der „Remigration“ um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen sei. Das Gericht urteilte nun: Leser des Artikels hätten erkennen können, bei welchen Passagen es sich um eine detaillierte Wiedergabe von Äußerungen auf dem Treffen oder eine wertende Zusammenfassung oder Kommentierung des Geschehens gehandelt habe. Daher würden Leser nicht zu dem Verständnis gelangen, „dass Sellner oder ein anderer Teilnehmer wörtlich von ‚Vertreibung‘ oder einer ‚Ausweisung‘ von deutschen Staatsbürgern gesprochen habe, oder dass wörtlich gesagt worden sei, dass auch deutsche Staatsbürger aus Deutschland ‚verdrängt‘ werden sollten“, hatte das Gericht mitgeteilt. Der Rechtsanwalt und Chefredakteur des Fachmagazins „Legal Tribune Online“, Felix W. Zimmermann, nannte die Entscheidung in einem Meinungsbeitrag ein „Urteil aus dem Paralleluniversum“ (verlinkt auf https://www.lto.de/recht/meinung/m/correctiv-gewinnt-vor-landgericht-hamburg) – und deren Begründung „vorsätzliche Realitätsverweigerung“. Er führte eine Reihe an Medien von ARD über „Spiegel“ bis zu seinem eigenen Portal auf, die „die Aussage zum Ausweisungsplan im Correctiv-Bericht offenbar als ‚Tatsache‘ verstanden“ hatten. Da dies nicht der Fall gewesen sei, hatten mehrere Medien für ihre Berichterstattung über die Original-Recherche (verlinkt auf https://www.welt.de/kultur/medien/article252741942/Potsdamer-Treffen-Jurist-setzt-sich-gegen-Tagesschau-Bericht-zu-Correctiv-Recherche-durch.html) Niederlagen vor Gericht hinnehmen müssen. Zimmermanns Schlussfolgerung lautete: „Das LG Hamburg hätte sich daher eine einfache, offenbar aber unbequeme Frage stellen müssen: Wie konnte es zu diesem massenhaften Verständnis kommen?“ Und beklagte: „Das Gericht verweigert jede ernsthafte Auseinandersetzung damit.“ Zudem kritisierte der Rechtsexperte, dass die „Ignoranz“ der Hamburger Richter eine „Irreführungs-Ermutigung“ für rechtspopulistische Medien wie „Nius“ und Co. seien und damit „nicht nur eine Niederlage für den Kläger, sondern auch für Genauigkeit im Journalismus und den öffentlichen Meinungsbildungsprozess insgesamt“. „Correctiv“-Reporter Bensmann antwortet in offenem Brief Am Sonntag antwortete der „Correctiv“-Reporter Marcus Bensmann in einem offenen Brief, den er auf der Plattform LinkedIn teilte. (verlinkt auf https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7408537200210075648/) Bensmann war ebenfalls an der „Geheimplan“-Recherche beteiligt. Er warf Jurist Zimmermann vor, dazu beizutragen, das „menschenwürdewidrige Konzept ‚Remigration‘ bis tief in die bürgerliche Mitte weiter zu verharmlosen“. Bensmann argumentierte, dass „Correctiv“ mit detailreichen Absätzen in indirekter Rede und mit Zitaten dargelegt habe, wie der Rechtsextremist Martin Sellner in Potsdam „nicht assimilierte Staatsbürger“ durch „Anpassungsdruck“ und „maßgeschneiderte Gesetze“ als „Jahrzehnteprojekt“ zur Abwehr der „ethnischen Wahl“ vorstellte. Diese Zeilen seien die „Anknüpfungstatsache“ für die Einordnung am Schluss der Recherche. Sellner habe bewusst „Tarnbegriffe“ genutzt, „um die Menschenfeindlichkeit zu verdecken und den Eindruck zu erwecken, ein solches Konzept der ‚Remigration‘ auch für Staatsbürger stünde im Einklang mit dem Grundgesetz“. „Correctiv“ habe mit seiner Recherche und deren Wertung diese „Maske“ entrissen. In der Kommentarspalte zu dem LinkedIn-Beitrag ging die Debatte derweil bereits weiter. Der Geschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbands, Timo Conraths, betonte, dass Rechtsexperte und Autor des Meinungsartikels Zimmermann früher für die Kanzlei „Schertz Bergmann“ gearbeitet habe, die regelmäßig gegen Journalisten vorgehe. Zimmermann antwortete zynisch: „Es ist ein tolles Gefühl einen Geschäftsführer beim DJV - Deutscher Journalisten-Verband zu wissen, der wegen einer beruflichen Tätigkeit eines Journalisten vor über 11 Jahren, dessen Meinungen (sofern sie ihm nicht passen) als Aktivismus diffamiert“.