Welt 17.12.2025
17:05 Uhr

Psychiatrie statt Gefängnis – so urteilt das Gericht über den Brandstifter vom Marienkrankenhaus


Nach dem Feuer im Marienkrankenhaus mit drei Toten bleibt ein 73‑Jähriger dauerhaft in der Psychiatrie. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige Patient den Brand mit einem Feuerzeug gelegt hatte. Aufgrund einer Demenz gilt er als schuldunfähig.

Psychiatrie statt Gefängnis – so urteilt das Gericht über den Brandstifter vom Marienkrankenhaus

Der Fall hatte die Hansestadt im Sommer schwer erschüttert: Ein Brand im Marienkrankenhaus, der drei Patienten das Leben kostete und mehr als 30 weitere verletzte. Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Brand hat das Landgericht nun geurteilt, dass der ermittelte Brandstifter zum Schutz der Allgemeinheit in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. Das teilte das Gericht mit. Damit folgte es der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die davon ausging, dass der 73 Jahre alte demente Mann schuldunfähig war. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Der damalige Patient des Marienkrankenhauses soll in der Nacht zum 1. Juni ein Kopfkissen mit einem Feuerzeug angezündet haben. Das Feuer und vor allem Rauch breiteten sich rasch auf der gesamten Station aus. Das dabei entstandene Kohlenmonoxid tötete drei Mitpatienten auf der geriatrischen Station, mehr als 30 weitere Patienten und Mitarbeiter der Klinik wurden laut Feuerwehr verletzt. Der Deutsche wurde nach dem Feuer festgenommen und vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er zählte nicht zu den Verletzten. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als besonders schwere Brandstiftung mit Todesfolge und Mord mit gemeingefährlichen Mitteln in drei Fällen bewertet. Die Behörde ging auch davon aus, dass der Mann schuldunfähig war, weshalb es nicht zu einem klassischen Prozess, sondern direkt zu einem sogenannten Sicherungsverfahren kam. Darin sollte entschieden werden, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. Der Prozess hatte am 27. November begonnen und fand nahezu ausschließlich ohne Öffentlichkeit statt. Der Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus ist zunächst einmal unbefristet. Mit einer Entlassung können Betroffene erst rechnen, wenn Gutachter sie als ungefährlich einstufen. Im Extremfall müssen die Patienten ihr Leben lang in der Psychiatrie bleiben.