Es kommt eher selten vor, dass sich in der Hafenpolitik zwei prominente Hamburger mit Regierungsverantwortung so öffentlich entgegenstellen wie in diesen Tagen Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und Christoph Ploß (CDU), Koordinator der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft und Tourismus und Bundestagsabgeordneter aus Hamburg. Ein fünfseitiger Brief, den Ploß jüngst an das Hamburger Rathaus schickte und der WELT AM SONNTAG exklusiv vorliegt, ist eine Replik auf Vorwürfe, die Tschentscher zuvor mit bemerkenswerter Deutlichkeit formuliert hatte. Der Bürgermeister hatte den Maritimen Koordinator der Bundesregierung nicht nur kritisiert, sondern die Ausübung seiner Funktion grundsätzlich infrage gestellt. Der Kern der Kritik Tschentschers lautete, der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete vertrete die Interessen der norddeutschen Länder in Berlin nicht mit der notwendigen Entschlossenheit. Er sagte, der Koordinator habe „die Aufgabe, die Hafenpolitik voranzubringen“, doch dies funktioniere „nur, wenn Ploß die Positionen der Länder vertrete“ – was aus Sicht des Bürgermeisters bisher nicht der Fall sei. Tschentscher verwies darauf, dass Hamburg und die Küstenländer seit Langem deutlich mehr Bundesmittel für die Hafeninfrastruktur fordern. Bislang erhielten alle Seehäfen zusammen 38 Millionen Euro pro Jahr; nötig seien nach Schätzungen von Verbänden rund 500 Millionen. Außerdem brauche man, so Tschentscher, „die Unterstützung der Hamburger CDU-Abgeordneten in Berlin“. Der maritime Koordinator sei jedoch „keine Hilfe – eher das Gegenteil“. Ploß erläutert die Zuständigkeiten des Bundes Diese Vorwürfe, die ohne erkennbare vorherige Eskalationsstufen auf die öffentliche Bühne kamen, bilden den Kontext für die klaren Worte, die Ploß in seinem Antwortschreiben wählt. Er sieht in den gegen ihn gerichteten Aussagen „Unschärfen und leider auch Unwahrheiten“. Ploß beginnt seine Ausführungen mit einer ausführlichen Darstellung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten. Die Finanzierung und Verwaltung des Hamburger Hafens liege, wie er betont, „ausschließlich“ bei der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Kompetenz des Bundes umfasse Hochsee- und Küstenschifffahrt, Seezeichen oder Bundeswasserstraßen, nicht jedoch „See- und Binnenhäfen und ihre allgemeine Infrastruktur“. Doch die verfassungsrechtliche Einordnung ist für Ploß nur der erste Schritt. Besonders deutlich wird er, wenn es um die neuen Bundesmittel geht, die Hamburg 2025 aus dem großen Infrastruktur-Sondervermögen erhalten hat. „Noch im Jahr 2025 hat der Bund der Freien und Hansestadt Hamburg daraus 2,66 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt“, schreibt er. Dann folgt ein Satz, der bereits über die politische Stadt hinaus Aufmerksamkeit erregt hat: „Verwenden Sie diese Milliarden, die der Bund Hamburg zur Verfügung stellt, nicht für Prestigeobjekte wie den Elbtower, sondern für den Hamburger Hafen!“ Dass andere norddeutsche Länder längst entschieden hätten, Teile ihrer Mittel in die eigenen Häfen zu investieren, fügt Ploß hinzu – das gilt zum Beispiel für das ebenfalls SPD-geführte Bundesland Bremen. Auch wolle der Bund prüfen, ob er projektbezogen etwa beim Ausbau zu Energiedrehkreuzen finanziell helfen könnte. Einladung für Tschentscher zu einer Konferenz In der Debatte um den Hafenlastenausgleich setzt Ploß auf eine Mischung aus Zustimmung und politischer Realität. So teilt er die Auffassung, die bisherigen 38,3 Millionen Euro jährlich seien „zu wenig“. Er ergänzt jedoch, dass eine Erhöhung eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag erfordere. In dieser Lage seien „persönliche Angriffe über die Presse“ schädlicher als jede politische Differenz. Sein Schreiben endet mit einem Hinweis auf die Nationale Maritime Konferenz am 29. und 30. April in Emden, zu der er Tschentscher ausdrücklich einlädt. Dort wollen Bundesregierung und Küstenländer die zentralen Zukunftsfragen der maritimen Wirtschaft erörtern. Der Bundeskanzler wird die Konferenz eröffnen, anschließend sollen Minister und Ministerpräsidenten diskutieren. Für Ploß ist das Treffen eine Gelegenheit, die „herausragende Bedeutung der maritimen Wirtschaft“ zu unterstreichen und die deutschen Häfen als Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur zu positionieren.