Der Oberste Gerichtshof der USA hat die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle am Freitag für unrechtmäßig erklärt. „Der Präsident beansprucht die außerordentliche Befugnis, einseitig Zölle in unbegrenzter Höhe, Dauer und Umfang zu erheben“, heißt es in der Begründung von Richter John Roberts. „Angesichts des Umfangs, der Geschichte und des verfassungsrechtlichen Kontexts dieser beanspruchten Befugnis muss er eine klare Genehmigung des Kongresses zur Ausübung dieser Befugnis nachweisen.“ Die Richter bestätigten am Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen eine Entscheidung einer niedrigeren Instanz, wonach der republikanische Präsident mit der Anwendung des Gesetzes aus dem Jahr 1977 seine Befugnisse überschritten habe. Geklagt hatten von den Zöllen betroffene Unternehmen sowie zwölf US-Bundesstaaten. Ökonomen schätzen, dass die auf Grundlage dieses Gesetzes eingenommenen Zölle von mehr als 175 Milliarden Dollar nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssen. US-Präsident Donald Trump hat verärgert auf das Zoll-Urteil reagiert. Die Entscheidung der Richter, dass die von ihm unter einem Notstandsgesetz verhängten Zölle gegen viele Handelspartner unzulässig seien, sei eine „Schande“, sagte Trump nach Informationen der Nachrichtenagentur AP, als er darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Dem Präsidenten sei bei einem nicht öffentlichen Treffen mit mehreren US-Gouverneuren eine Notiz zugesteckt worden, mit der er über die Gerichtsentscheidung informiert wurde, sagten zwei Personen mit Kenntnis davon der AP. Eine weitere Person, die über Trumps Äußerungen informiert wurde, sagte, Trump habe gedroht, er müsse „etwas gegen diese Gerichte unternehmen“. Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sorgte umittelbar für einen Kurssprung an der Wall Street (verlinkt auf https://www.welt.de/wall-street-journal/) . Der Dow-Jones-Index der Standardwerte drehte ins Plus und gewann 0,6 Prozent auf 49.712 Punkte. Der breiter gefasste S&P 500 stieg um 0,7 Prozent auf 6909 Zähler, der Index der Technologiebörse Nasdaq kletterte um bis zu 0,9 Prozent auf 22.880 Zähler. Es ist der erste große Teil von Trumps weitreichender Agenda, der direkt vor dem höchsten Gericht des Landes verhandelt wurde, das er in seiner ersten Amtszeit durch die Ernennung von drei konservativen Richtern mitgeprägt hat. Die Richter Samuel Alito, Clarence Thomas und Brett Kavanaugh legten ein Minderheitsvotum ein. Der republikanische Präsident hatte sich öffentlich intensiv zu dem Fall geäußert und ihn als einen der wichtigsten in der Geschichte der USA bezeichnet. Er sagte, ein Urteil gegen ihn wäre ein wirtschaftlicher Schlag für das Land. Der juristische Widerstand kam jedoch aus allen politischen Lagern, darunter auch von libertären und wirtschaftsnahen Gruppen, die üblicherweise der Republikanischen Partei nahestehen. Umfragen zeigen zudem, dass Zölle in der Bevölkerung nicht besonders beliebt sind – vor allem vor dem Hintergrund wachsender Sorgen über steigende Lebenshaltungskosten. Die US-Verfassung weist die Befugnis zur Erhebung von Zöllen dem Kongress zu. Trump berief sich jedoch auf den „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA), der dem Präsidenten in einem nationalen Notstand weitreichende Eingriffe in den Handel erlaubt, bislang aber vor allem für Sanktionen genutzt wurde. Er verhängte die Einfuhrabgaben ohne Zustimmung des Kongresses und bezeichnete sie als notwendig für die wirtschaftliche Sicherheit der USA. Das Urteil stoppt dieses Vorgehen, schließt jedoch nicht aus, dass Zölle künftig auf Grundlage anderer Gesetze eingeführt werden – wenn auch unter strengeren Vorgaben. Andere Präsidenten nutzten dieses Gesetz bereits dutzendfach, meist zur Verhängung von Sanktionen. Trump war jedoch der erste Präsident, der es für Importsteuern einsetzte. Um welche Zölle es geht Im April 2025 hatte Trump sogenannte „reziproke“ Zölle gegen die meisten Länder verhängt, um Handelsdefizite zu bekämpfen, die er als nationalen Notstand bezeichnete. Zuvor hatte er bereits Abgaben gegen Kanada, China und Mexiko eingeführt – angeblich zur Bekämpfung eines Drogenschmuggel-Notstands (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/ausland/article170092904/Donald-Trump-erklaert-wegen-Drogenepidemie-den-Gesundheitsnotstand.html) . Danach räumte seine Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den Vereinigten Staaten verhandeln können. In der Folge veränderten sich einige der Zollsätze, unter anderem im Fall der EU gelang ein Abkommen. Seit Anfang August gilt ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA. Daraufhin folgten mehrere Klagen, unter anderem von überwiegend demokratisch regierten Bundesstaaten und kleinen Unternehmen. Die Kläger argumentierten, das Notstandsgesetz erlaube keine Zölle und Trumps Vorgehen halte rechtlichen Prüfungen nicht stand. EU will weiterhin niedrige Zölle Die Europäische Kommission will sich nach der Gerichtsentscheidung weiter für niedrige Zölle einsetzen. Man stehe in engem Kontakt mit der US-Regierung, um zu erfahren, wie diese nun reagieren wolle, teilte ein Kommissionssprecher mit. „Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks sind auf Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen. Wir setzen uns daher weiterhin für niedrige Zölle ein und arbeiten auf deren Senkung hin.“ Die Europäische Union und USA hatten sich im Sommer auf ein Zollabkommen verständigt. Das Europäische Parlament arbeitet derzeit an der Umsetzung des Abkommens, das eine zollfreie Einfuhr von US-Industriegütern ermöglichen soll. Im Gegenzug hatten sich die USA verpflichtet, die Zölle auf die meisten EU-Importe auf maximal 15 Prozent zu begrenzen. Im Zuge dessen wurden etwa die Zölle auf Autos gesenkt. US-Finanzminister Scott Bessent (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/scott-bessent/) kündigte an, die Regierung werde andere rechtliche Begründungen prüfen, um möglichst viele der Zölle beizubehalten. Trump selbst hatte für den Fall einer Niederlage vor Gericht einen „Plan B“ in Aussicht gestellt.