Welt 19.01.2026
14:46 Uhr

Nach Zugunglück mit fünf Toten – zwei Bahnmitarbeiter freigesprochen


Vor dreieinhalb Jahren starben fünf Menschen bei einem schweren Zugunglück in Oberbayern. Die Justiz hat den Fall aufgearbeitet und jetzt geurteilt.

Nach Zugunglück mit fünf Toten – zwei Bahnmitarbeiter freigesprochen

Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirche (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/bayern/article256183708/Toedliches-Zugunglueck-von-2022-noch-nicht-aufgearbeitet.html) n mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden. Das hat das Landgericht München II entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article249197818/Garmisch-Partenkirchen-Toedliches-Zugunglueck-Anklage-gegen-drei-Bahnmitarbeiter-erhoben.html) für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten. Bei Zugunglück starben fünf Menschen Fünf Menschen starben (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article245641022/Garmischer-Zugunglueck-Zwischenbericht-klaert-Ursache-fuer-entgleisten-Regionalzug.html) und mehr als 70 wurden verletzt, als der Zug vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Die Einschätzung teilte das Gericht nicht. Die Staatsanwältin sah bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, „wiederholtes und systematisches Versagen“ über Jahre hinweg. Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft lediglich ein „Augenblicksversagen“ nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet. Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue und wünschte den Betroffenen viel Kraft.