AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider Anhalt hat dem Musiker Konstantin Wecker einem Medienbericht zufolge den Rücken gestärkt. Der Vize-Chef der AfD im Landtag Sachsen-Anhalt schrieb laut „Mitteldeutscher Zeitung (verlinkt auf https://www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt/konstantin-wecker-tillschneider-afd-kritik-minderjaehrig-4152118) zu Weckers Beziehung zu einer Minderjährigen (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article691d7ba7073d0eb6833e4a49/konstantin-wecker-intime-beziehung-zu-einer-minderjaehrigen-frau-erhebt-schwere-vorwuerfe.html) am Donnerstag auf X: „Na und? Es war eindeutig einvernehmlich und sie war über 16. Daraus überhaupt eine Nachricht zu machen, ist nichts anderes als männerfeindliche Propaganda.“ Der Post wurde inzwischen gelöscht, ist aber noch als Screenshot im Umlauf. Das Verhalten des Liedermachers sei nicht strafbar, argumentierte Tillschneider: „Daraus überhaupt nur eine Nachricht zu machen, ist nichts anderes als männerfeindliche Propaganda.“ Auf den Vorhalt, er verteidige Missbrauch, antworte er: „Blödsinn. Mit Rammstein war es genau das gleiche. Das ist eine Prodagandamasche.“ Mehrere Stunden später schrieb er: „Solche privaten Geschichten kann man bewerten, wie man will, es sind keine politischen Nachrichten.“ Wenig später löschte er auch diese Aussage. Sowohl Wecker als auch die Frau gaben an, dass die sexuelle Beziehung nach dem 16. Geburtstag des Mädchens erfolgte und einvernehmlich war. Allerdings habe die Frau später eigenen Angaben zufolge unter Depressionen und Schwierigkeiten gelitten, Intimität auszuhalten. Der Liedermacher äußerte zudem sein „tiefstes Bedauern“ zu der Beziehung „vor rund 15 Jahren“. Über seinen Anwalt ließ der 78-Jährige mitteilen: „Nach seiner Erinnerung handelte es sich damals um eine einvernehmliche Beziehung zu der jungen Frau, die allerdings unter moralischen Maßstäben ein gänzlich unangemessenes Verhalten seinerseits darstellte.“ Weiterhin schrieb Weckers Anwalt: „Ergänzend möchte ich für Herrn Wecker mitteilen, dass er davon ausgeht, damals keinerlei strafbare Handlungen im Umgang mit der betroffenen Frau begangen zu haben.“ Gleichwohl schäme er sich heute für sein Verhalten.