Bei einem Einsatz in Hamburg-Lurup ist es am Freitagnachmittag zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte gekommen. Ein Mann wurde dabei verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei handelte es sich um eine Notwehrsituation. Gegen 14.12 Uhr waren Beamte des Polizeikommissariats 25 in der Jevenstedter Straße im Einsatz. Sie leisteten Amtshilfe für eine Gerichtsvollzieherin, die dort eine Maßnahme durchsetzen wollte. Im Verlauf dieses Einsatzes eskalierte die Situation. Ein Mann soll die eingesetzten Polizisten mit einer Schusswaffe bedroht haben. Daraufhin gaben die Beamten mehrere Schüsse ab. Angreifer mit scharfer Waffe bedrohte Beamte Der Mann erlitt durch die Schussabgaben Verletzungen. Rettungskräfte brachten ihn umgehend in ein Krankenhaus, wo er notfallmedizinisch versorgt wird. Zu seinem aktuellen Gesundheitszustand machte die Polizei zunächst keine weiteren Angaben. Die eingesetzten Polizeibeamten blieben nach derzeitigem Stand unverletzt. Die Waffe des Angreifers wurde sichergestellt. Nach einer ersten Überprüfung handelt es sich um eine scharfe Schusswaffe. Ob diese geladen war und ob der Mann tatsächlich schussbereit war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Neben Polizei und Rettungsdienst war auch das Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes vor Ort. Es übernahm die psychosoziale Akutbetreuung von Beteiligten und möglichen Zeugen des Vorfalls. Der Einsatz sorgte in dem Wohngebiet zeitweise für eine starke Polizeipräsenz. Dezernat Interne Ermittlungen eingeschaltet Wie in Fällen von Schusswaffengebrauch durch die Polizei üblich, wurde das Dezernat Interne Ermittlungen eingeschaltet. Dieses prüft unabhängig die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen gehen die Ermittler jedoch davon aus, dass die Beamten in einer akuten Notwehrlage handelten. Die weiteren Untersuchungen sollen klären, wie es zu der Bedrohungssituation kommen konnte und welche Hintergründe der Einsatz hatte. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten.